Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine
Hilfe für Helfende in der Corona-Krise
Region (kn) „Viele Menschen bringen sich mit großem Engagement ein, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig stehen gemeinnützige Einrichtungen – wie zum Beispiel Vereine – vor großen Herausforderungen. Daher ist es wichtig, die Helfenden schnell und unbürokratisch zu unterstützen." Das hat die Grünen-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Bretten, Andrea Schwarz, betont.
Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen
Die Landesregierung habe sich daher gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund auf ein Paket von Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen geeinigt. So könnten gemeinnützige Vereine ab sofort und unabhängig von ihrem Satzungszweck, Kranken oder Gefährdeten beispielsweise mit Einkaufsdiensten helfen, ohne ihre Steuerbegünstigung zu verlieren. Zudem können sie Spendenaktionen für von der Corona-Pandemie Betroffene durchführen.
Nutzen für Einrichtungen und Spender
Bürger brauchen für Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Körperschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zudem keine Spendenbescheinigung mehr. Das gilt auch für Spenden an Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Dienststellen, die Kirchen und die Universitäten. Unabhängig vom Betrag genügt der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts zum Nachweis der Spende. „Das hilft gemeinnützigen Einrichtungen genauso wie den Spendern”, sagt Schwarz.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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