Meldestelle bei Missständen
Hinweisgeberschutzgesetz bei der Stadt Bretten eingerichtet

Die Stadt Bretten hat eine Meldestelle für ihre Mitarbeiter eingerichtet. | Foto: Daniel Beckemeier - stock.adobe.com
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Bretten (red) Im vergangenen Jahr ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, bei dem es sich um die nationale Umsetzung der sogenannten "EU-Whistleblower-Richtlinie" handelt. Jüngst wurden auch die Mitarbeitenden des Brettener Rathauses sowie der Außenstellen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der "re@di-Städte" über dieses Gesetz informiert.

Gesetz soll zur Abgabe von Hinweisen ermutigen

Ziel des Gesetzes ist es einerseits, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem Verstöße aufgedeckt und unterbunden werden und andererseits, hinweisgebende Personen besser vor negativen Konsequenzen, Vergeltungsmaßnahmen und Repressalien zu schützen. Es soll zur Abgabe von Hinweisen ermutigen, um Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken und beseitigen zu können.

Bretten muss Stelle für interne Meldungen betreiben

Dafür wird der Beschäftigungsgeber, in diesem Fall also die Stadt Bretten, durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, mindestens eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können.

Verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten

Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei der Kommune beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein (externer) Dritter mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut wird.

Interne und externe Meldestellen

Bei den Meldestellen ist es wichtig, zwischen den internen und den externen Meldestellen zu unterscheiden. Die interne Meldestelle wird durch die Kommune eingerichtet und betrieben. Zusätzlich hat der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet, an die sich Hinweisgebende alternativ wenden können.

Beschäftigte können Hinweisgeber werden

Hinweisgeber können alle Personen sein, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Bewerber, Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeiter, Beamte, Selbstständige oder Lieferanten.

Beauftragte PErson mit rechtlicher Fachkompetenz

Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Meldungen und Offenlegungen. Dabei kann es zum Beispiel um Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften oder Verstöße im Bereich des Steuer- oder Vergaberechts gehen. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragte Person ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Es ist sicherzustellen, dass die Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenskonflikten führen. Die beauftragte Person sollte über die notwendige, rechtliche Fachkompetenz verfügen.

Bretten beauftragt externen Dritten

Bei Eingang einer Meldung muss in der Erstprüfung beurteilt werden, ob der Hinweis in den Schutzbereich des Gesetzes fällt. Im weiteren Verlauf geht es darum, Folgemaßnahmen zu ergreifen und die Meldung in rechtlicher Hinsicht zu bearbeiten. Mit Hinblick auf die oben aufgeführten Punkte und auch hinsichtlich der Wahrung der Vertraulichkeit hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, einen externen Dritten mit der Funktion der internen Meldestelle zu beauftragen. Die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg aus Karlsruhe wird die Aufgaben der internen Meldestelle wahrnehmen.

Bretten als Teil des "Re@di"-Verbundes

Die Kanzlei wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit "Re@di" ausgewählt. "Re@di" ist ein interkommunaler Verbund von neun badischen Städten. Ziel der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Umsetzung von strategischen Prozessen und Projekten in der kommunalen Digitalisierung sowie von (digitalen) Innovationen im Verwaltungsbereich. Es sollen personelle und finanzielle Ressourcen eingespart und Synergieeffekte genutzt werden.

Amt Innere Revision fungiert als Kontaktstelle

Die Kanzlei benötigt innerhalb der Stadtverwaltung eine Kontaktstelle, um beispielsweise weitere Informationen oder Unterlagen einzuholen. Aufgrund der unabhängigen Stellung im  Organisationsgefüge der Stadtverwaltung wurde die Funktion als Kontaktstelle mit Gemeinderat-beschluss vom 30. Januar dem Amt Innere Revision übertragen. Die Tätigkeit der Kanzlei als interne Meldestelle wird ab dem 1. März wahrgenommen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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