Kartellstreit über Holzvermarktung: Forstminister Hauk und kommunale Landesverbände begrüßen BGH-Entscheidung

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg | Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg
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Als "eine gute Entscheidung für den Wald und die Waldbesitzer" hat heute der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe im Kartellstreit um die Rundholzvermarktung begrüßt. Der BGH hatte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und die vorangegangene Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes von 2015 am gestrigen Dienstag aufgehoben.

STUTTGART (pm/ch) Nach Ansicht des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Baden-Württemberg, Peter Hauk, hat die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Position des Ministeriums bestätigt, "dass die vor fast zehn Jahren mit dem Bundeskartellamt geschlossene Vereinbarung zur Holzvermarktung Bestand hat." Der BGH habe "damit ein wichtiges Signal für die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg gesetzt." Hauk weiter: "Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten, diese intensiv auswerten und dann, im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden, entscheiden, wie wir die bereits angestoßene Umsetzung der Forstreform weiterführen." Dabei sei die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag beschlossene Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für den Staatswald genauso verbindlich wie die notwendigen Anpassungen auf Grund der Änderung des Bundeswaldgesetzes.

Waldbewirtschaftung auch aus ökologischen und sozialen Gründen

Klar ist laut Hauk seit gestern, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes und auch das Urteil des OLG Düsseldorf nun vom Tisch sind. Damit entfalle auch eine Grundlage für mögliche Schadensansprüche gegen das Land. Die Entscheidung des BGH unterstreiche aus seiner Sicht auch die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit aller für den Landesbetrieb ForstBW beschäftigten Mitarbeiter. "Diese bewirtschaften den Wald tagtäglich eben nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen, sondern auch, weil der Wald wichtige ökologische und soziale Funktionen für die Bürger in Baden-Württemberg zu erfüllen hat“, betonte Hauk.

Gemeinsam an Forstreform weiterarbeiten

Erfreulich sei auch, dass das gestrige Urteil den enormen Zeitdruck für die Umsetzung der Forstreform reduziere. In Ruhe und mit Bedacht könne nun an der weiteren Umsetzung der Reform gearbeitet werden. „Nach der Bewertung der Urteilsgründe werden wir, da sind wir uns mit dem Landkreistag, dem Städtetag und dem Gemeindetag einig, in bewährter Weise mit allen bisherigen Beteiligten gemeinsam an der Ausgestaltung der Forstreform weiterarbeiten“, betonte der Minister. Dies sei auch deshalb nötig, weil einige rechtliche Fragen auch nach der Entscheidung des Gerichts noch offen seien. „Hier müssen wir rechtlich Klarheit schaffen, und auch deshalb waren die bisherigen Arbeiten für die AöR und die Forstreform wertvoll und müssen in dieser Richtung weitergeführt werden“, unterstrich Hauk.

Situation der Beschäftigten berücksichtigen

Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, der Tübinger Landrat Joachim Walter, erklärte: „Ziel muss weiterhin eine Forstreform aus einem Guss sein. Dies schulden wir gerade auch den Beschäftigten, deren teilweise schwierige Situation wir unbedingt mitberücksichtigen müssen. Auch muss sichergestellt sein, dass die Kosten, die den Landkreisen aus der Neuorganisation der Forstverwaltung erwachsen, ausgeglichen werden.“

Mehr Ruhe für Umsetzung der Veränderungen

Gudrun Heutebluhm, geschäftsführendes Mitglied des baden-württembergischen Städtetags, ergänzte: „Wir sind selbstverständlich bereit, weiterhin in enger Abstimmung mit dem MLR an der Reform mitzuarbeiten. Die Entscheidung des BGH erlaubt es nun allen Seiten, diese großen Veränderungen mit etwas mehr Ruhe umzusetzen.“

Städte und Gemeinden sind "erleichtert"

Auch der Präsident des baden-württembergischen Gemeindetags, Roger Kehle, bezog zum gestrigen BGH-Urteil Stellung: „Wir, die Städte und Gemeinden als größte Waldeigentümer, sind zunächst erleichtert." Das gestrige Urteil stelle klar, "dass wir uns bei der Bewirtschaftung des Waldes im rechtssicheren Raum bewegen und unser Wald keine reine Holzfabrik ist." Aufgrund der Änderungen im Bundeswaldgesetz werde man dennoch handeln müssen. Es gelte deshalb, die bereits begonnene Forstreform gemeinsam mit allen Beteiligten und im Lichte des BGH-Urteils und dessen Begründung zielgerichtet fortzuführen. "Der Gemeindetag wird dabei weiterhin verlässlich als konstruktiver Partner mitarbeiten", versicherte Kehle. "Wichtig ist, dass wir die neuen Strukturen nachhaltig und wirtschaftlich gestalten, damit unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft die spezifischen sozialen und ökologischen Anforderungen im Wald umsetzen können.“

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Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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