Corona in Baden-Württemberg
Kliniken und Heime melden 17.000 ungeimpfte Beschäftigte

Seit gut einer Woche gilt nun die Impfpflicht für Beschäftigte  in Kliniken und Heimen. | Foto: Chinnapong - stock.adobe.com
  • Seit gut einer Woche gilt nun die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen.
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Stuttgart (dpa/lsw) Seit gut einer Woche gilt nun die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen - die Einrichtungen haben den Gesundheitsämtern im Südwesten bereits mehr als 17.000 Beschäftigte ohne Impfnachweis gemeldet. Bei ihnen handle es sich um Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen "Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von ihnen vorgelegten Nachweises bestehen", teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

2.600 Einrichtungen im Land haben Impfstatus gemeldet

Mehr als 2.600 Einrichtungen im Land hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. "Noch ist eine Woche Zeit, die verbleibenden Meldungen an die Gesundheitsämter nachzureichen", sagte der für den Kampf gegen die Pandemie zuständige Amtschef Uwe Lahl. "Wir sind auf einem guten Weg, die Ämter werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen."

Beschäftigte müssen Impfstatus offenlegen

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist am vergangenen Dienstag angelaufen. Alle Beschäftigten mussten bis dahin von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Wurde kein Nachweis vorgelegt, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt informieren.

Bußgeld von bis zu 2.500 Euro möglich

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen - etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke - besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt "innerhalb einer angemessenen Frist" Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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