Coronavirus in Baden-Württemberg
Land muss verschärfte Notbremse und Oster-Lockdown umsetzen

Nach dem Bund-Länder-Beschluss für eine verschärfte Notbremse in Hotspot-Regionen sowie einen fünftägigen Oster-Lockdown muss Baden-Württemberg die neuen Corona-Auflagen nun umsetzen. | Foto: thodonal - stock.adobe.com
  • Nach dem Bund-Länder-Beschluss für eine verschärfte Notbremse in Hotspot-Regionen sowie einen fünftägigen Oster-Lockdown muss Baden-Württemberg die neuen Corona-Auflagen nun umsetzen.
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Stuttgart (dpa/lsw) Nach dem Bund-Länder-Beschluss für eine verschärfte Notbremse in Hotspot-Regionen sowie einen fünftägigen Oster-Lockdown muss Baden-Württemberg die neuen Corona-Auflagen nun umsetzen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will am Dienstagmittag, 23. März, (12 Uhr) erläutern, welche besonderen Maßnahmen Baden-Württemberg noch ergreifen will. Nach der Marathonsitzung der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bis tief in die Nacht äußerte sich der Grünen-Politiker nicht mehr. Am Dienstagvormittag will Kretschmann zunächst mit seinem Kabinett die weiteren Schritte beraten.

Schärfster Lockdown seit Beginn der Pandemie

Bund und Länder beschlossen, das Land über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr zu schicken. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden. Der Lockdown wird insgesamt bis zum 18. April verlängert.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen sind möglich

Bund und Länder hatten sich zudem darauf verständigt, dass in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 die geltenden Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft werden. Dazu können Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und eine Maskenpflicht für Mitfahrer auch in privaten Pkw zählen. Kretschmann hatte schon vor der Konferenz von Ausgangsbeschränkungen für Hotspot-Regionen gesprochen. Zudem hatte er infrage gestellt, ob es dabei bleiben könne, dass Stadt- und Landkreise selbstständig über Öffnungen je nach Inzidenzen entscheiden können oder ob man das wieder landesweit regeln müsse.

Verschärfungen für Schulen und Kitas wieder gestrichen

Hinzu kommt: In dem Papier von Bund und Ländern wurden zunächst angedachte Verschärfungen für Schulen und Kitas wieder gestrichen. Kretschmann hatte aber erwogen, angesichts vieler Ansteckungen in Kitas und Schulen auch hier noch etwas zu ändern. So war im Gespräch gewesen, dass ab einer Inzidenz von 200 Schulen und Kitas geschlossen werden müssten.

Inzidenz in Baden-Württemberg liegt landesweit bei 103,0

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg liegt landesweit bei 103,0 und damit weiter über dem wichtigen Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Ab diesem Wert greift landesweit in den Landkreisen die sogenannte Notbremse. Das heißt zum Beispiel, dass es bei einer Inzidenz über 100 keine weiteren Öffnungen geben darf oder Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Zudem wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. 19 von 44 Stadt- und Landkreisen im Südwesten haben eine Inzidenz von über 100. Die Kreise Rastatt (205,3) und Schwäbisch Hall (333,9) bilden weiterhin die Spitze mit dem landesweit stärksten Infektionsgeschehen. Auch im Ländervergleich ist Baden-Württemberg zuletzt zurückgefallen. Mittlerweile haben sechs Bundesländer niedrigere Inzidenzen als der Südwesten.

Scharfe Regeln über Ostern

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen werden Gründonnerstag und Karsamstag einmalig als Ruhetage definiert und mit Kontaktbeschränkungen verbunden. Nur am Karsamstag soll der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet sein. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen generell untersagt

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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