Infektionslage ist laut Landrat Schnaudigel "diffus"
Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangssperre

Landrat Christoph Schnaudigel ist von der Ausgangssperre im Landkreis überzeugt. | Foto: Landkreis Karlsruhe / Jodo
  • Landrat Christoph Schnaudigel ist von der Ausgangssperre im Landkreis überzeugt.
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Kreis Karlsruhe (kn) Nachdem die landesweite Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde (wir berichteten), wurden die Gesundheitsämter vom Land angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist.

Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung

„Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Christoph Schnaudigel: Die 7-Tages-Inzidenz liege mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und sei in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage sei auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen Covid-19-Ausbruchs in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gebe, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt sei. Gleichzeitig sei die Zahl der mutierten hochinfektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert. In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten", so Schnaudigel. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21 Uhr (statt bisher 20 Uhr) bis 5 Uhr des Folgetags.

"Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt"

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unterschiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, betont der Landrat weiter. Schnaudigel weist auch darauf hin, dass der weitaus größte Teil der Einschränkungen für die Einwohner unabhängig von der Ausgangssperre weiterhin gelten würde. Dies gelte insbesondere für die eigentlichen Kontaktbeschränkungen und das Ansammlungsverbot. Gleichwohl sehe er in der nächtlichen Ausgangsbeschränkung eine für Jedermann klar verständliche, ergänzende Vorgabe, die nicht zuletzt auch Kontrollen erleichtere. 

"Wir wollen unter die 35"

„Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar“, unterstreicht Schnaudigel. Um das zu erreichen, sei es aber notwendig, die Kontaktbeschränkungen für die Allgemeinheit weiter aufrechtzuerhalten - insbesondere auch im Hinblick auf den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in Schulen und Kindergärten und schrittweise Lockerung der Vorschriften für bestimmte Branchen. Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, werde die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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