Kritik an Security-Mitarbeitern und Marktbesuchern
Lange Schlangen auf dem Wochenmarkt

Die Abstände werden von den vielen Marktbesuchern eingehalten.  | Foto: bea
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Bretten (bea) Auch am Samstag, den 25. April, meldete das Landratsamt zwei neue mit dem Corona-Virus infizierte Menschen in Bretten. In der vorherigen Woche hatte es mehrere Neuinfektionen im Neibsheimer Altenwohn- und Pflegeheim gegeben.

Mindestabstände werden überwiegend eingehalten

Die Lage in den anderen Stadtteilen und in der Kernstadt sei hingegen ruhig, die empfohlenen Mindestabstände würden überwiegend eingehalten, informiert das Brettener Rathaus. Das stelle auch der Gemeindevollzugsdienst bei seinen laufenden Kontrollen fest, die nach der Öffnung der Ladengeschäfte am Montag verstärkt stattfänden. „Ich freue mich, dass es bis jetzt keine Beanstandungen bei den Geschäften gibt. Alle sind gut auf die Öffnung vorbereitet gewesen und haben teilweise sogar zusätzliche Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz getroffen“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.

An Mindestabstände und Hygieneregeln halten

Nun seien die Brettenerinnen und Brettener gefragt. Einerseits als Kunden, damit die lokale Wirtschaft wieder etwas an Fahrt aufnehmen könne, und andererseits in Bezug auf ihr allgemeines Verhalten. „Auch wenn der eine oder andere mittlerweile nichts mehr von Corona hören mag, ist es wichtig, dass wir uns weiter umsichtig verhalten und an die Hygieneregeln und Mindestabstände halten“, so Wolff. Die ab kommendem Montag geltende Maskenpflicht trage hoffentlich dazu bei, dass sich die Fallzahlen in Bretten beruhigen, so Wolff. Daher ruft er auf: „Bitte tragen Sie schon jetzt einen Mund- und Nasenschutz, auch beim Einkauf auf dem Wochenmarkt. Das ist ein sichtbares Zeichen gegenseitiger Rücksichtnahme“.

Kritik an den Marktbesuchern

Die Maskenpflicht gilt ab Montag beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr, jedoch nicht auf Wochenmärkten. Dennoch versteht Stadtrat Tom Rebel viele der Marktbesucher nicht, die keine Schutzmaske tragen. „Wenn das Tragen der Masken dazu führen würde, dass wir auch nur einen Monat früher aus der ganzen Situation herauskommen, würde ich meine Maske sogar nachts tragen“, sagt er. Im Markttreiben am Samstagmorgen habe er bereits viele Menschen ohne Mund- und Nasenschutz beobachten können. Dabei schütze man seine Mitmenschen, wenn man selbst eine Maske trage, rät der Stadtrat. Er selbst trage seine Maske beim Einkaufen und sei von einem Bekannten vor kurzem darauf angesprochen worden: man solle ja nicht übertreiben, da die Maskenpflicht erst ab Montag gelte, habe dieser zu ihm gesagt. Das löste bei Rebel ein großes Unverständnis aus. „Ich weiß nicht, ob die offiziellen Regelungen nicht schon viel früher hätten angepaßt werden müssen“. Vielleicht wäre man dann bereits schon viel weiter, mutmaßt Rebel. Doch solche Dinge wisse man immer erst hinterher.

Kritik am Security-Personal

Über das Personal der von der Stadt beauftragten Sicherheitsfirma hatte sich in der vergangenen Woche bereits ein Brettener Bürger beschwert. Dieses soll am vergangenen Samstag „den ganzen Vormittag“ im direkten Kontakt miteinander agiert haben, schrieb der Wochenmarktbesucher in einer Email an die Brettener Woche/ Kraichgau News. „Kein Abstand, kein Mundschutz, null Vorbildfunktion aber dicke Arme und forscher Ton beim Einweisen“, hiess es weiter. Auf diese E-Mail angesprochen, teilte Pressesprecherin Susanne Maske mit, daß Mitarbeiterinnen des Amtes „Wirtschaftsförderung und Liegenschaften“ am 18. April ebenfalls vor Ort gewesen seien und „kein Fehlverhalten“ der Security-Mitarbeiter der Fa. F + G feststellen konnten.

Security-Mitarbeiter müssen Mindestabstand nicht einhalten

Diese seien bereits am 11. April für die Koordination der Warteschlangen und die Überwachung der Mindestabstände (1,5 m) auf dem Wochenmarkt eingesetzt worden, so Maske. Das von einem Brettener eingesandte Foto stelle lediglich eine Momentaufnahme dar. Dennoch werde man dem Hinweis nachgehen und das Unternehmen darüber informieren. Außerdem, so informiert ein weiterer Mitarbeiter des Rathauses, würden die vorgeschriebenen Mindestabstände für das Security-Personal berufsbedingt nicht gelten.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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