Leserbrief: Tierschutzverein Bretten und Umgebung beklagt Missstände

(sf) Der Tierschutzverein Bretten und Umgebung e.V. ist der einzige Tierschutzverein in Bretten, der bei den Dachverbänden Landestierschutzverband und beim Tierschutzbund Mitglied und somit als „offizieller Verein“ in diesem Bereich tätig ist.

Die Mitglieder des TSchV Bretten sind ehrenamtlich tätig; der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.

Ehrenamtliches Engagement erwünscht

Vom allgemeinen Trend, dass viele Vereine rückläufige Mitgliederzahlen verzeichnen, sind insbesondere die Tierschutzvereine betroffen, da die oft relativ geringen Jahresbeiträge (Jahresbeitrag in Bretten derzeit € 20.--) als reine Unterstützung der Tierschutzarbeit bei diesen Vereinen anzusehen sind.
Weiter mangelt es nicht nur an Zuwachs von Vereinsmitgliedern, sondern auch an engagierten Personen, die darüber hinaus bereit sind als Mitglied oder im Vorstand verantwortlich Tätigkeiten zu übernehmen. In diesem Bereich sind vor allem Computerkenntnisse erforderlich. Da bei der Mitgliederversammlung 2017
auch die Neuwahl des Gesamtvorstandes ansteht, wäre es zu begrüßen, wenn sich aus dem Kreis der Mitglieder Interessenten finden würden, die ihre Fähigkeiten in der Vereinsführung einbringen könnten.

Zunehmend hat der Verein mit den verschiedensten Problemen auch bei der praktischen Tierschutzarbeit zu kämpfen. Um nur einige Beispiele zu nennen:

„Gut gemeint, ist oft nicht gut gemacht!“

Unsachgemäßes und eigenmächtiges Handeln Einzelner bei vermeintlich oder angeblich herrenloser Katzen behindern in letzter Zeit immer wieder die Arbeit des Tierschutzverein Bretten e.V.

Umgang mit freilaufenden Katzen

Es mehren sich die Fälle, bei denen übereifrige „Tierfreunde“ sich freilaufender, zutraulicher Katzen, die durch ihr augenscheinlich gepflegtes Äußeres, ihr zutrauliches Verhalten und dem guten Ernährungszustand, keineswegs als „Notfälle“ oder als „herrenlos“ einzustufen sind, durch rüdes Einfangen, bedenkenlos bemächtigen.
Diesen Personen kommt auch nicht im Geringsten der Gedanke, dass das Tier in der näheren Umgebung sein Zuhause und einen Eigentümer haben könnte, der sein Tier liebt und es danach wochenlang vergeblich sucht. In manchen Fällen handelt es sich um eine strafbare Wegnahme.
Der wahre Beweggrund, die Katze, auf traumatisierende und das Tier in höchste Panik versetzende Hetz- und Einfangaktionen zu vertreiben bzw. endgültig vom eigenen Gelände zu entfernen, ist meist nicht die Sorge und Liebe zum Tier, sondern die persönliche Aversion gegen die Existenz von Katzen im eigenen Umfeld.
Solcherlei unbedachte Aktionen dienen einem vermeintlich hilfsbedürftigen Tier überhaupt nicht.
Ein zuletzt stattgefundener Vorfall dieser Art in der Pforzheimer Straße , wobei der Tierschutzverein Bretten für das Tier bereits gesorgt und versucht hat, den Besitzer durch Presseveröffentlichung (Brettener Woche) ausfindig zu machen, war wiederum die unqualifizierte Aktion einer Einzelperson.

Eine artgerecht gehaltene Katze ist von Natur aus „Freigänger“ und kann sich in einem mehr oder weniger großen Radius um ihr Zuhause selbständig und frei bewegen. Unsere Hauskatze ist freiheitsliebend und entdeckerfreudig und trotzdem standortorientiert an ihr Zuhause und ihren Besitzer.

Verschwundene Futtermittelspenden

Ein weiterer Missstand wurde vom Tierschutzverein Bretten e.V. bei den gutgemeinten Sachspenden aufgedeckt.
Aufgrund dessen, dass der derzeitige Inhaber der in Bretten ansässigen größten Futterfabrik für Tiernahrung nicht bereit war, die Tradition des früheren Firmeninhabers und Seniorchefs, den Tierschutzverein Bretten mit Katzenfutterspenden zu unterstützen, fortzuführen, musste der Verein nach anderen Möglichkeiten suchen.
Dankenswerter Weise hat sich ein global großer Futtermittelhersteller über den Tierschutzbund bereit erklärt, uns als offizielles Mitglieds des Dachverbands, hin und wieder Futtermittel aus der Produktion kostenfrei zu liefern.
Auch ortsansässige Geschäfte, die u.a. Katzenfutter verkaufen, haben ihre Hilfe angeboten, was ich als Vorstand des Vereins gerne angenommen habe.

Futtermittelspenden, die von Tierfreunden bei Ihrem Einkauf in, vom Marktleiter aufgestellte und dem Tierschutzverein Bretten zugeordnete Spendenboxen abgelegt wurden, werden derzeit von unberechtigten Personen aus diesen Behältern entnommen, um nicht zu sagen entwendet. Dabei wird auch noch selektiert, und aufgerissene Päckchen und nicht erwünschte Spenden werden im Behälter zurückgelassen.
Die Entnahme von Futterspenden, die dem TSchV Bretten e.V. durch Beschriftung an der Spendenbox zugeordnet sind, dürften nicht von hierzu unberechtigten Personen oder Organisationen entnommen werden!

Wir möchten unsere Spender bitten, bei Warenspenden darauf zu achten, welcher Organisation (Verein) die gutgemeinten Spenden zugeordnet sind, z.B. durch Beschriftung auf der Spendenbox oder auch nochmalige Nachfrage, wer die Spende erhält.

Entwendete Spendendosen

Ein anderes Vorkommnis in jüngster Vergangenheit war folgendes:
Der Tierschutzverein Bretten verfügte einst über 5 Acryl-Spendendosen mit Vereinslogo, die in verschiedenen Verkaufsgeschäften aufgestellt waren.
Auch diese Spendendosen wurden im Laufe geraumer Zeit, samt Inhalt (schätzungsweise je Dose ca. 150.- bis max. 200.- €) entwendet.

Auf Spenden angewiesen

Der Tierschutzverein Bretten e.V. ist auf Spenden jeglicher Art dringend angewiesen und freut sich insbesondere auch über finanzielle Zuwendungen. Hierfür bitten wir, den sicheren Weg zu wählen und um Überweisung oder Einzahlung auf unser Tierschutzkonto bei der Volksbank Bretten e.V. – IBAN: DE02663 912000 000545201.
Einige wenige Mitglieder des Vereins haben auch Spenden als monatlichen Dauerauftrag erteilt, wofür der TSchVerein sich hiermit ganz besonders bedanken möchte.

Tiernotruf-Nummer

Bei einem Tiernotfall im Bereich Bretten ist der Tierschutzverein Bretten e.V. über die Telefonnummer 07252-7696 (mit AB) oder per E-Mail: info@catsite.de (wird täglich abgefragt) zu erreichen. Anonyme Anrufe können nicht verfolgt werden. Vertraulichkeit im Umgang mit Personendaten der Melder wird jederzeit zugesichert.

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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