Corona in Baden-Württemberg
Maskenpflicht an Schulen und Innenräumen wird verlängert

Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. | Foto: magele-picture - stock.adobe.com
  • Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen.
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Berlin (dpa) Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen.

"Heftiges Infektionsgeschehen"

Aufgrund des heftigen Infektionsgeschehens sei das zwingend notwendig, sagte Strobl. Man habe derzeit die "höchsten Infektionszahlen forever". Strobl kritisierte, dass der Bund den Ländern jetzt im Kampf gegen die Pandemie die Verantwortung zuschiebe, ohne dass diese den Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Man ziehe notgedrungen die Karte der Übergangsfrist.

Eigentlich sollen tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen

Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollen eigentlich zum 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein sogenannter Basisschutz soll aber bleiben. Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben. Am Mittwoch, 16. März, soll der Bundestag erstmals über einen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf beraten. Dabei geht es um eine neue Rechtsgrundlage für Beschränkungen, wenn die jetzige ausläuft.

Lauterbach ermutigt zu Übergangsfristen

Lauterbach rief die Länder am Dienstag dazu auf, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. "Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen", sagte Lauterbach im ARD-"Morgenmagazin".

"Können nicht alle Maßnahmen fallen lassen"

Ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. Lauterbach: "Das können sie - und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt." Es werde keinen Freedom Day geben, betonte der Bundesminister. "Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte."

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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