Brettenerin will gegen Deuerer-Emissionen vorgehen
„Massiver Gestank von Verwesung“

Bretten-Rinklingen (swiz) „Ein massiver Gestank von Verwesung beziehungsweise Fäulnis.“ Mit diesen drastischen Worten beschreibt die Brettenerin Simone Braun in einer Mail an das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe am 30. April dieses Jahres den Geruch, mit dem, so Braun, „die Firma Deuerer den Ortsteil Rinklingen überzieht“. Schon im August hatte sich Braun beim RP massiv über den aus ihrer Sicht „süßlich-aasigen, nach Verwesung riechenden Geruch“ beschwert, den der Tiernahrungsproduzent emittiere. Der Geruch sei dabei „permanent wahrnehmbar und fluktuiert nur in Intensität in Abhängigkeit von Witterung und Produktionsprozess“.
Für die Anwohner im Umkreis der Firma Deuerer stelle dies eine erhebliche Belastung dar. So sei, sagt Braun, eine Durchlüftung der Wohnräume während der Hitze im Sommer nicht möglich. Als Epidemiologin wisse sie, dass Übersterblichkeit während Hitzeperioden durch das Statistische Bundesamt gut belegt sei. „Die Anwohner im Umkreis sind somit durch die Firma Deuerer einer erhöhten Gesundheitsgefährdung ausgesetzt“, ist sich Braun sicher.

"Massiver aasiger Fäulnisgeruch"

Nach einem Beitrag in der Brettener Woche vom 1. März bezüglich der zunehmenden Beschwerden über die Geruchssituation rund um die Firma Deuerer Tiernahrung (Sie finden diesen hier) wendet sich Braun erneut an das Regierungspräsidium. Im Artikel hatte eine Sprecherin des RP erklärt, in der Vergangenheit habe man einzelne und "stundenweise Freisetzungen von Gerüchen", die zu Beschwerden geführt hatten, dem "notwendigen Wechsel" von Aktivkohlefiltern zuordnen können. Dazu schreibt Simone Braun: „dem Beitrag der Brettener Woche zufolge, wechselt der Tierfutterproduzent Deuerer innerorts bei laufendem Betrieb Filter, da ein redundantes System offensichtlich nicht vorhanden ist. Er überzieht die Anwohner Rinklingens, aber auch Teile der Kernstadt, stundenweise, manchmal auch tagelang mit einem massiven aasigen Fäulnisgeruch.“ Dazu komme ein „intermittierender, teilweise auch wochenlang anhaltender, weniger intensiver Gestank, der ein ungenügendes Abluftmanagement des Unternehmens vermuten lässt“, so die Epidemiologin.

"Schwere Verstöße, die die Anwohner erheblich belasten"

Nach Brauns Einschätzung handelt es sich bei den Emissionen um schwere Verstöße, die die Anwohner erheblich belasten würden. Eine Einschätzung des RP wiederum, dass die Emissionen sich im gesetzlichen Rahmen bewegen, kann sie nicht nachvollziehen. Unter anderem deswegen fordert sie vom Regierungspräsidium, „die Ihrer Bewertung zugrundeliegende Evidenz“ offenzulegen. Zudem fordert sie die Zusendung des Überwachungsberichts. Bis heute seien ihr diese Daten allerdings nicht zugeschickt worden, so Braun.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen RP

Die Kritik an Deuerer und dem Regierungspräsidium ist nun in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegipfelt, die Simone Braun gegen eine Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums eingereicht hat. Vom RP bekommt sie daraufhin allerdings mitgeteilt, dass die Firma Deuerer gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der besagten Mitarbeiterin falle. Simone Braun sieht in der Antwort allerdings dennoch einen Fortschritt: So habe es aus ihrer Sicht „leider erst das Instrument einer Dienstaufsichtsbeschwerde gebraucht, um Zuständigkeiten zu klären“.

Regierungspräsidium sieht keine Verstöße durch Deuerer

Zu dem Streit um die Geruchssituation bei der Firma Deuerer befragt, erklärt das Regierungspräsidium gegenüber der Brettener Woche: „Die bisherigen Untersuchungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe durch unangekündigte Ortsbegehungen haben keine Hinweise ergeben, dass die Immissionen das gesetzlich zulässige Maß überschreiten.“ Dass es sich bei dem Geruch, den die Firma Deuerer emittiere, "um einen ‚Ekel und Übelkeit auslösenden Gestank nach verwesendem Fleisch‘ handelt", könne man ebenfalls nicht bestätigen. Und, so das RP weiter: „Verwesendes Fleisch darf auch in der Tiernahrungsproduktion nicht eingesetzt werden. Es handelt sich vielmehr überwiegend um Fleischfraktionen, die vom Menschen nicht verzehrt werden. Insofern handelt es sich um einen für die Herstellung von Tiernahrung typischen Geruch, der für sich alleine betrachtet keine schädliche Umwelteinwirkung im Sinn der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft; Anm. d. Red.) darstellt. Darüber hinaus haben wir aufgrund eigener unangekündigter Kontrollen keine Anhaltspunkte dafür, dass immissionsschutzrechtliche Mindestanforderungen nicht eingehalten werden.“

Braun erwägt Zivilklage

Dennoch befinde sich das RP „in intensivem Austausch mit der Firma und der Stadt Bretten mit dem Ziel, die Situation zu verbessern“, betont eine Sprecherin des Regierungspräsidiums. Für Braun reicht das nicht: Sie erwägt nun eine Zivilklage auf Schadensersatz.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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