Brettener Gemeinderat ebnet den Weg zur Umlegung des Bauerbacher Baugebiets "Obere Krautgärten"
OB Wolff: „Jetzt liegt es an den Eigentümern“
BRETTEN (ch) Mit dem förmlichen Satzungsbeschluss hat der Brettener Gemeinderat am Mittwoch voriger Woche das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Obere Krautgärten“ im Ortsteil Bauerbach abgeschlossen. Der Beschluss fiel nach kurzer Diskussion einstimmig. Damit ist der Weg frei für die erforderliche Baulandumlegung.
Verkehrsentlastung ermöglicht
„Jetzt liegt es an den Grundstückseigentümern“, mit diesen Worten machte Oberbürgermeister Martin Wolff gleich nach Aufrufen des Tagesordnungspunkts klar, dass die Stadt seiner Ansicht nach hiermit ihren Beitrag zur Schaffung neuer Bauplätze geleistet hat. Kernstück des neuen Wohngebiets „Obere Krautgärten“ ist eine neue Verbindungsstraße zwischen der Ortsdurchfahrt Bürgerstraße und der Rosenstraße. Die neue Verbindung soll auch als Zufahrtstraße zum schon länger geplanten Wohngebiet „Beim Weiherbrunnen“ dienen. Damit soll eine bestehende Engstelle im Einmündungsbereich Kapellen-/Brunnenstraße entlastet und der Kritik von Anwohnern Rechnung getragen werden. Sie hatten der Stadt unter anderem eine absehbare Überlastung der Kapellenstraße als bislang einziger Zufahrt zum künftigen Wohngebiet „Beim Weiherbrunnen“ sowie mangelnde Verkehrssicherheit vorgeworfen.
Bedenken zurückgewiesen
Vom 9. August bis 9. September lag der Bebauungsplan öffentlich aus. Die in privaten Stellungnahmen wiederholten Bedenken hatte die Stadt unter anderem mit Verweis darauf zurückgewiesen, dass „aktuell keine unsichere verkehrliche Situation besteht“ und „derartige Straßenbreiten auch bei der Anbindung von Baugebieten in vergleichbaren Fällen an anderer Stelle in der Stadt vorkommen“. Schon vor einem Jahr hatte es zudem bei einem CDU-Rundgang in Bauerbach geheißen, die Ecke Flehinger Weg/Kapellenstraße sei nun durch den Abriss eines Gebäudes entschärft.
Auch Mehrfamilienhäuser zulässig
Entlang der neuen Verbindungsstraße, provisorisch auch Planstraße A genannt, sind laut Bebauungsplan beidseitig Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser zulässig, am nordwestlichen Rand auch Mehrfamilienhäuser. Am Bauerbach, den die Verbindungsstraße mit einer Brücke quert, wird eine öffentliche Grünfläche geschaffen. Der Eingriff in ein geschütztes Biotop am Bauerbach wird mit einer Ausgleichsmaßnahme kompensiert. Im Süden bleiben private Kleingärten erhalten. Allerdings waren in der Vergangenheit nicht alle Eigentümer im Gebiet „Obere Krautgärten“ bereit, mit einem Grundstücksverkauf den Bau der von neuen Wohnhäusern gesäumten zusätzlichen Anbindung der beiden Baugebiete an die Ortsdurchfahrt zu ermöglichen.
Weitere Kostenverringerung abgelehnt
Daher klang es wie ein Appell, als der neue CDU-Fraktionschef im Gemeinderat, Aaron Treut, daran erinnerte, dass der Ortschaftsrat den Bebauungsplan in seiner jetzigen Version einstimmig gebilligt habe und man nun auf die Bereitschaft der Bauerbacher hoffe, ihn auch umzusetzen. Neustadträtin Ira Zsarina Müller (Grüne) bemängelte, dass die von den einzelnen Bauwilligen zu tragenden Erschließungskostenanteile im Verhältnis zur Größe des Gebiets „sehr teuer“ seien. Sie bat die Verwaltung um einen Vorschlag, welchen Posten man noch herausnehmen könne. Ein Ansinnen, das der OB mit dem Hinweis zurückwies, die Brücke habe man schon herausgenommen. Ebenso erging es SPD-Fraktionsvize Birgit Halgato, die argumentierte: Zwar müssten die Bauwilligen die Straße mittragen. Da die Straße aber ganz Bauerbach entlaste, könne man diskutieren, ob nicht ein Teil der Kosten über den städtischen Haushalt finanzierbar wäre. Worauf der OB trocken erwiderte: Wenn die Probleme in der Ortschaftsratssitzung gelöst worden seien, brauche man darauf nicht einzugehen.
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Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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