Brettener Oberbürgermeister Wolff weist Kritik an Sporgassen-Verfahren entschieden zurück
"Projekt Sporgasse ist nicht gestoppt"

Mit einer entschiedenen Gegendarstellung hat der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff auf die Äußerungen von Stadtrat Jörg Biermann (die aktiven) in einem Artikel der Brettener Woche zur Bebauung der Sporgasse reagiert. | Foto: archiv
  • Mit einer entschiedenen Gegendarstellung hat der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff auf die Äußerungen von Stadtrat Jörg Biermann (die aktiven) in einem Artikel der Brettener Woche zur Bebauung der Sporgasse reagiert.
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Bretten (kn) Mit einer entschiedenen Gegendarstellung hat der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff auf die Äußerungen von Stadtrat Jörg Biermann (die aktiven) in einem Artikel der Brettener Woche zur Bebauung der Sporgasse reagiert. In dem Beitrag über die Abstimmung des Gemeinderates zur städtebaulichen Entwicklung des Sporgassenareals in der Sitzung am 24. November hatte Biermann unter anderem von „Machenschaften“ und von einem „Beugen und Verdrehen der Wahrheit und Tatsachen durch die Stadtoberhäupter“ gesprochen, die im Vorfeld der Herbeiführung einer Entscheidung „das Einmaleins der schmutzigen Kommunalpolitik“ gespielt hätten, „um die Mehrheit für die Sporgassenbebauung und das Gesundheitszentrum zu erzwingen“.

"Äußerungen weise ich entschieden zurück"

Diese Äußerungen von Stadtrat Biermann weise er "mit aller Entschiedenheit im Ton und in der Sache zurück, da diese das Maß der politischen Zulässigkeit überschreiten“, erklärte Oberbürgermeister Martin Wolff. Mit den Äußerungen in der Brettener Woche beleidige Biermann nicht nur die gewählten Vertreter der Stadt und damit die Stadt Bretten selbst, sondern stelle auch falsche Behauptungen auf, so Wolff. Beim Beschlussvorschlag zum Thema „Weiterentwicklung Sporgasse“ standen bei der Gemeinderatssitzung am 24. November vier Punkte zur Abstimmung, die die städtebauliche Entwicklung des Sporgassenareals betrafen. "Eine Gemeinderätin war der Auffassung, dass sie befangen sei und verließ das Gremium. Daher wurde die Gemeinderätin durch die Verwaltung darüber informiert, dass bei ihr keine Befangenheit vorliegt", heißt es in der Gegendarstellung des OB. Dies sei auch gegenüber dem Gemeinderat erklärt worden.  "Sie nahm dann aus freien Stücken an der Abstimmung teil."

Auch ohne Stimme der Rätin wäre Abstimmungsergebnis positiv gewesen

Alle vier Punkte wurden in der Folge mehrheitlich beschlossen. "Anzumerken ist, dass das Abstimmungsergebnis auch ohne die Stimme der Gemeinderätin positiv gewesen wäre", schreibt OB Wolff. Biermann habe im Nachgang das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde um Überprüfung gebeten. "Vom Regierungspräsidium wurde mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung bei den Punkten eins, zwei und drei keine Befangenheit der Gemeinderätin vorlag; lediglich bei Punkt vier wurde die Befangenheit nachträglich durch das Regierungspräsidium festgestellt", heißt es in dem Schreiben. Bei diesem Punkt sei es um einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung gegangen, Verträge mit Mietinteressenten abzuschließen. Alle Verträge seien mit einem Gremienvorbehalt versehen, das heißt, der Gemeinderat muss jedem einzelnen Vertrag zustimmen, damit er wirksam wird, beziehungsweise als abgeschlossen gilt. Insofern habe dieser Punkt vier nur deklaratorischen Charakter und wäre gar nicht als Beschlussantrag aufzuführen gewesen, so Wolff. Er habe nur zur Klarstellung, zum sogenannten „Geschäft der laufenden Verwaltung“ gedient. Das heiße in diesem Fall Verträge vorzubereiten, die dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen seien.

"Projekt Sporgasse ist nicht gestoppt"

Da man offenbar von Gemeinderatsseite mit der Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums nicht zufrieden gewesen sei, sei das Regierungspräsidium um nochmalige Prüfung des Falles gebeten worden. Doch auch bei der nochmaligen eingehenderen Überprüfung sei das Regierungspräsidium zu keinem anderen Ergebnis gekommen: Bei den Punkten eins, zwei und drei liege keine Befangenheit vor, ist in der Gegendarstellung des Oberbürgermeisters zu lesen. „Das Projekt „Sporgasse“ ist durch diese Feststellung des Regierungspräsidiums nicht gestoppt“, stellt OB Wolff abschließend fest.

Trend der Zeit, demokratische Mehrheit zu verunglimpfen?

Es sei wohl ein Trend der Zeit, dass in einem demokratischen Prozess Unterlegene die demokratische Mehrheit verunglimpften, indem man ihr unredliches Verhalten vorwerfe, Wahlbetrug unterstelle, sie beleidige und unwahre Dinge oder Gerüchte in den Raum stelle, so Wolff. Und weiter: „Mir geht es um die beste Lösung; dabei gehört der sachliche Austausch von Argumenten und Meinungen zu einem guten demokratischen Prozess (Dialog, Disput, Erneuerung) und das mit Anstand, Respekt und Toleranz.“ Beim Projekt „Dienstleistungszentrum mit Arztpraxen“ gehe es um nicht weniger als die nachhaltig sichere und zentrale ärztliche Versorgung der Bevölkerung in Bretten und Umgebung sowie um Dienstleistungsunternehmen (Büros), die in Bretten bleiben wollten. Alle bisher Interessierten hätten sich für diesen Standort und für das geplante Gebäude ausgesprochen.

Ersatzparkplätze während der Bauzeit

Insgesamt seien das über 100 Arbeitsplätze, die in Bretten erhalten, beziehungsweise geschaffen werden könnten. Vom gesamten Sporgassenparkplatz werde die Tiefgarage ungefähr unter der Hälfte des Platzes gebaut, das Gebäude selbst benötige rund ein Viertel des Platzes, den Bereich links von der Sichtachse Spitalgasse – Kirchturm St. Laurentius. Auch sei noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass mit dem Gemeinderat und mit Bürgerbeteiligung ein Gesamtkonzept für den gesamten Sporgassenparkplatz erarbeitet und beschlossen worden sei, so das Schreiben des OB. Für die Bauzeit der Tiefgarage sollen an anderen Stellen in der Innenstadt Ersatzparkplätze zur Verfügung gestellt werden, damit der Einzelhandel in dieser schweren Zeit nicht noch mehr Schaden nehme. Etwa die Hälfte des Sporgassenparkplatzes solle während der Bauzeit weiterhin als Parkplatz zur Verfügung stehen.

"In Kürze besteht Gewissheit über den Bedarf"

Bei dem ganzen Gebiet handele es sich zudem um das Sanierungsgebiet „Altstadt III“, das mit dem Schwerpunkt soziale Stadt entwickelt werde. „Was trifft es besser, als die Ansiedlung von zukunftsfähigen Praxen, Fachgeschäften und sonstigen Dienstleistungen und deren Arbeitsplätze? Um den Zuschuss für die Tiefgarage von rund 870.000 Euro zu erhalten, ist ein weiteres Hinauszögern des Baubeginns nicht mehr möglich“, ist Wolff überzeugt. In Kürze bestünde Gewissheit über den Bedarf an Praxen, Büros und weiteren Räumlichkeiten. Ausgeschrieben waren sechs bis acht Praxen, zwei Fachgeschäfte und rund 700 Quadratmeter sonstige Dienstleistungen. Für die Fortführung des Projekts sollen bis Ende Januar für mindestens 50 Prozent der gesamten Fläche Verträge vorliegen (mit Gremienvorbehalt), ansonsten sei das Projekt tatsächlich zu überdenken, beispielsweise ob der Bedarf für Wohnen gegeben ist.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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