RP: "Weg der Haushaltskonsolidierung fortsetzen"
Regierungspräsidium bestätigt Gesetzmäßigkeit des Brettener Haushalts

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushalt der Stadt Bretten für das Jahr 2023 und die damit verbundene Kreditermächtigung in Höhe von 4,1 Millionen Euro genehmigt. | Foto: archiv
  • Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushalt der Stadt Bretten für das Jahr 2023 und die damit verbundene Kreditermächtigung in Höhe von 4,1 Millionen Euro genehmigt.
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Bretten (kn) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushalt der Stadt Bretten für das Jahr 2023 und die damit verbundene Kreditermächtigung in Höhe von 4,1 Millionen Euro genehmigt. Das hat die Stadt in einer aktuellen Erklärung mitgeteilt. Zwar gelinge es in diesem Jahr nicht, den Ressourcenverbrauch vollständig zu erwirtschaften – der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt liegt bei 1,17 Millionen Euro (wir berichteten). Dieser könne jedoch durch eine Rücklagenentnahme aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse vergangener Jahre ausgeglichen werden. Im Zeitraum 2024 bis 2026 sollen nach Angaben der Verwaltung dann wieder positive Gesamtergebnisse erwirtschaftet werden.

"Weg der Haushaltskonsolidierung fortsetzen"

Im Finanzhaushalt 2023 wird mit einem Zahlungsmittelüberschuss von rund 3,4 Millionen Euro geplant, der für die ordentliche Schuldentilgung von 1,41 Millionen Euro ausreicht. Die gesamten Investitionen für das laufende Haushaltsjahr sollen voraussichtlich bei rund 15,6 Millionen Euro liegen. "Die bislang durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden ausdrücklich begrüßt. Die Stadt bleibt weiterhin aufgefordert, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen", heißt es im Schreiben des Regierungspräsidiums. Genehmigt wurde von der Aufsichtsbehörde gleichermaßen auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung.

"Gemeinsam gute Arbeit geleistet"

Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff zeigte sich erfreut über die Nachrichten aus Karlsruhe. „Das zeigt, dass wir als Verwaltung gemeinsam mit dem Gemeinderat gute Arbeit geleistet haben", so Wolff. Es sei in diesen wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeiten keine Selbstverständlichkeit mehr, auf Anhieb einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, der noch dazu von allen Mitgliedern des Gemeinderats mitgetragen werde. Haushaltssatzung und Haushaltsplan sind noch bis Freitag, 5. Mai, Mai, offengelegt und über die städtische Homepage unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachung“ einsehbar. Nach diesem Zeitraum kann der Haushalt für das Jahr 2023 in Vollzug gehen.

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Kraichgau News aus Bretten

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