Erleichterungen für Geimpfte und Genesene erst nach landesrechtlicher Umsetzung
RKH Kliniken setzen noch auf bisherige Besucherregelung
Bretten/Bruchsal (kn) Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 7. Mai der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zugestimmt. Darin wird geregelt, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus genesen sind, bestimmte Erleichterungen erhalten. Allerdings müssen die Bundesländer die getroffene Regelung nun erst in Landesrecht, also in entsprechende Landesverordnungen überführen. Ergänzend zu diesen Landesverordnungen wird es dann wie üblich für verschiedene Bereiche – so auch für Krankenhäuser - präzisierende Ausführungsbestimmungen geben.
RKH will erst Landesverordnung abwarten
Derzeit, so betont die Regionale Kliniken Holding (RKH), zu der auch die Rechbergklink Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal gehören, würden aber weder die Landesverordnung noch die notwendigen Ausführungsbestimmungen vorliegen. "Erst wenn diese eintreffen, können Krankenhäuser dementsprechend konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen und zeitnah umsetzen. Bis dahin werden die RKH Kliniken deshalb die bisherige Besucherregelung inklusive Test- und Maskenpflicht beibehalten", heißt es in einer Erklärung der RKH. Durch den bevorstehenden Feiertag und das nahende Wochenende sei zudem davon auszugehen, dass die neue Regelung mit den Erleichterungen für Geimpfte und Genesene erst in der kommenden Woche greifen könnten.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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