Bewerbungen bis 10. März möglich
Schöffenwahl 2023: Wer will „Laienrichter“ in Bretten werden?

 Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. | Foto: utah51 - stock.adobe.com
  • Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
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Bretten (kn) Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Bretten voraussichtlich gut ein Dutzend Schöffen und rund zehn Jugendschöffen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Stadt Bretten und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen und Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Voraussetzungen, um sich zur Wahl zu stellen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Bretten wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Die weiteren Voraussetzungen sowie Informationen zu den Aufgaben gibt es auf www.bretten.de.

So wird sich beworben

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bis spätestens 10. März 2023 beim Hauptamt der Stadt Bretten, Untere Kirchgasse 9, Bretten. Das Bewerbungsformular kann auch online unter www.bretten.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder bei Daniela Cox unter daniela.cox@bretten.de und 07252/921-117 angefordert werden.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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