Stellungnahme bis 24. Mai möglich
Stadt informiert über Erhaltungssatzung "Historische Altstadt Bretten"

Der Entwurf zeigt den Abgrenzungsplan für die Erhaltungssatzung "Historische Altstadt Bretten". | Foto: Stadt Bretten
  • Der Entwurf zeigt den Abgrenzungsplan für die Erhaltungssatzung "Historische Altstadt Bretten".
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Bretten (red) In seiner vergangenen Sitzung hat der Brettener Gemeinderat den Entwurf der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt im Bereich der historischen Altstadt Bretten (Erhaltungssatzung „Historische Altstadt Bretten“) beschlossen.

Bessere Handhabe gegen Abriss schützenswerter Bauten

Mit dieser Satzung soll die städtebauliche Eigenart des im „Abgrenzungsplan“ dargestellten Bereichs der Kernstadt bewahrt und vor Störungen und nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Die Satzung dient dem Ziel, den Abriss von Gebäuden, Gebäudeteilen oder anderen schützenswerten baulichen Anlagen einerseits und Vorhaben mit gebietsuntypischer Struktur und  Gestaltungsmerkmalen andererseits untersagen zu können.

Entwurf zeigt wertvolle Gebäude der Altstadt

Dem schleichenden Prozess, dass historische Gebäude nach und nach verschwinden, soll durch die Erhaltungssatzung entgegengewirkt werden. Gleichzeitig zeigt der erarbeitete Satzungsentwurf, wie viele und welche Gebäude in der Altstadt wertvoll sind.

Bürger können Stellung abgeben

Vom 3. Mai bis einschließlich 24. Mai hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, Äußerungen zum Entwurf der Erhaltungssatzung abzugeben. In diesem Zeitraum liegt der Entwurf der Erhaltungssatzung „Historische Altstadt Bretten“ im Technischen Rathaus Bretten beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht, Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten, vor dem Zimmer 213, zur Einsicht öffentlich aus.

Infos zur Stellungnahme

Äußerungen zum Entwurf der Erhaltungssatzung können beim Amt Stadtentwicklung und Baurecht, Hermann-Beuttenmüller-Str. 6, 75015 Bretten, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per Mail unter bauleitplanung@bretten.de abgegeben werden. Schriftlich abgegebene Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks/Gebäudes enthalten. Die Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn sie dieser Bitte nicht entsprechen.

Infoveranstaltung am 7. Mai

Für die Bürgerschaft besteht zudem die Möglichkeit, sich bei einem Informationstermin mit dem Amt Stadtentwicklung und Baurecht über die geplante Erhaltungssatzung zu informieren und Fragen  zu stellen. Der Termin findet statt am Dienstag, 7. Mai, um 16.30 Uhr im Vortragssaal der Volkshochschule (VHS), Melanchthonstraße 3, Bretten.

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Kraichgau News aus Bretten

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