Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff widerspricht Behauptungen
VBU fordert erneut Stopp des Sporgassen-Bauprojekts
Bretten (swiz) Je näher der Baubeginn für die Tiefgarage in der Brettener Sporgasse rückt, desto massiver und häufiger treten auch die bekannten Gegner des Vorhabens auf den Plan. Hatte noch vor wenigen Tagen die Gemeinderatsfraktion "die aktiven" in einem Schreiben an die Presse von der Stadt eine Verschiebung des Baus des "Millionenobjekts" aufgrund der Kostensteigerungen auf dem Bausektor gefordert, hat sich nun auch die Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) zu Wort gemeldet. In Person der Vorsitzenden Marion Klemm und des stellvertretenden Vorsitzenden Paul Metzger fordert die VBU ebenfalls einen Stopp der Projektplanungen. Zum einen bezweifeln sie, wie auch schon "die aktiven“, die Wirtschaftlichkeit des Projekts aufgrund der "eklatanten Kostenentwicklungen im Bausektor". Zum anderen betonen Metzger und Klemm, man wolle "kein zweites, subventioniertes Objekt in der Innenstadt und damit eine ungerechte Wettbewerbsverzerrung und Verschwendung von Steuergeldern".
"Fördermittel sind in keiner Weise gefährdet"
Zudem weisen die beiden Führungspersonen der VBU darauf hin, dass es von Seiten der Stadt immer geheißen habe, man müsse spätestens im Juni 2021 mit dem Bau auf der Sporgasse begonnen haben, da die Fördermittel aus dem Programm „Sanierungsgebiet Altstadt III Soziale Stadt“ nur noch bis 2022 bereitstehen würden. Nun sei Oktober und noch habe der Bau nicht begonnen. Gab es also doch eine Verlängerung des Förderzeitraums? Auf Anfrage der Brettener Woche/kraichgau.news gibt der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff die Auskunft: "Beginnen heißt nicht, dass auch gleich die Bagger rollen müssen. Dazu zählen auch Planungen, Genehmigungen sowie Vergaben, die wir stets im Blick haben." Sicher sei jedenfalls, "dass die Fördermittel in keiner Weise gefährdet sind", so Wolff.
Keine Genehmigung für Tiefgarage?
Neben einem aus ihrer Sicht verspäteten Baustart führen die VBU-Vorsitzenden aber noch weitere Argumente gegen das Großprojekt ins Feld. "Das Verfahren zum neuen Bebauungsplan wurde im März 2020 veröffentlicht. Dazu haben dann die Träger der öffentlichen Belange, unter ihnen auch die VBU, Stellungnahmen abgegeben", heißt es von Seiten der Vereinigung. Und weiter: "Eine Änderung ist unseres Wissens nach aber nicht erfolgt, so dass die Rechtsgrundlage für den jetzigen Bau nicht besteht. Tiefgarage und Ärztehaus sind eine bauliche Einheit, die eine isolierte Genehmigung für die Tiefgarage nach Paragraph 34 im Baugesetzbuch nicht ermöglicht", so Klemm und Metzger weiter. Der besagte Paragraph regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit von baulichen Projekten, die sich in bereits bestehende Innenbereiche einfügen sollen.
"Wir wenden das Baurecht korrekt an"
Angesprochen auf diesen etwaigen Missstand heißt es vom Brettener OB kurz und knapp: "Sie können sich sicher sein, dass wir das Baurecht korrekt anwenden". Um dann weiter auszuführen: „Die Antworten auf die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange werden in Kürze erfolgen“. Allerdings würde dieses Verfahren nur das Dienstleistungszentrum an sich, nicht aber die Tiefgarage betreffen. „Für die Garage besteht Baurecht“, so Wolff.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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