Düstere Bestandsaufnahme des Umweltamts
Wasserstände im Landkreis Karlsruhe sinken weiter

In den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Karlsruhe sinkt der Wasserstand. Das hat das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe aktuell mitgeteilt.  | Foto: noombkk - stock.adobe.com
  • In den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Karlsruhe sinkt der Wasserstand. Das hat das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe aktuell mitgeteilt.
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Region (kn) In den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Karlsruhe sinkt der Wasserstand. Das hat das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe aktuell mitgeteilt. Über einen sehr langen Zeitraum fehlen nach Angaben des Amtes ergiebige Niederschläge und es herrschen hohe Temperaturen. Alle Fließgewässer-Pegel im Landkreis an Alb, Pfinz, Kraichbach und Saalbach liegen um den langjährig niedrigsten Wasserstand. "Einzelne lokale Schauer verbessern die Situation nicht, Landregen mit größeren Niederschlagsmengen, die zu einer Erholung der Gewässer führen könnten, sind weiterhin nicht in Sicht", so die düstere Bestandsaufnahme des Umweltamts.

Besonders Fische und Kleintiere leiden unter Wasserknappheit

Unter den geringen Wassermengen und den hohen Wassertemperaturen leiden vor allem die Lebewesen in den Gewässern. Insbesondere für Fische und Kleintiere sind eine ausreichende Wassermenge und gemäßigte Wassertemperaturen lebensnotwendig. Das Umweltamt bittet deshalb dringend darum, auf eine Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern und Seen zu verzichten. Das Wasserschöpfen von Hand in geringen Mengen mit Gießkannen und ähnlichem Gerät ist zwar ohne Erlaubnis möglich, sollte jedoch bei den derzeit besonders niedrigen Wasserständen in den Gewässern eingestellt werden.

Wasserentnahme ohne Erlaubnis kann hohe Strafe nach sich ziehen

Das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe sind grundsätzlich verboten und werden nur in begründeten Einzelfällen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Wasserbehörde gestattet. Eine Wasserentnahme ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Aktuelle Informationen zu den Wasserständen der Flüsse im Landkreis gibt es unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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