Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff sieht keinen Grund für Verzögerung der Sporgassen-Bebauung
"Wir haben unsere Hausaufgaben frühzeitig gemacht"

Der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff hat heute, 18. Februar, mit deutlichen Worten auf eine Bitte der Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) reagiert | Foto: archiv
  • Der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff hat heute, 18. Februar, mit deutlichen Worten auf eine Bitte der Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) reagiert
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Bretten (swiz) Der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff hat heute, 18. Februar, mit deutlichen Worten auf eine Bitte der Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) reagiert, von Seiten der Stadt beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe eine Verlängerung des Sanierungsverfahrens Bretten Altstadt III bis Ende 2023 zu beantragen. Dies war von der VBU im Zusammenhang mit einer Verschiebung der Sporgassen-Bebauung gefordert worden (wir berichteten). Die VBU hatte in einem Schreiben an Wolff und die Vertreter des Gemeinderats betont, "im Interesse der innerstädtischen Ladenbesitzer, Restaurantbetreiber, weiterer Dienstleister und nicht zuletzt auch zur Sicherung unseres Kinos", bitte man Verwaltungsspitze und Gemeinderat darum, einen solchen Antrag auf Verlängerung kurzfristig zu stellen. Sollte dies geschehen, sei man "sehr zuversichtlich", dass Landesregierung, Wirtschaftsministerium und RP "den sachlich zu begründenden, städtischen Antrag auf Verlängerung des Sanierungsverfahrens Bretten Altstadt III bis Ende 2023 positiv bewerten und genehmigen werden".

Aktueller Bescheid auf Verlängerung ist erst einen Tag alt

Auf Nachfrage der Brettener Woche/kraichgau.news betonte Oberbürgermeister Wolff jedoch: "Eine nochmalige weitere Verlängerung zu beantragen, wird, nachdem die aktuelle Verlängerung die ganzen Aspekte berücksichtigt, nur noch Unverständnis auslösen." Zudem sei ein aktueller Bescheid auf Verlängerung des Sanierungsverfahrens Bretten Altstadt III gerade mal einen Tag alt. "Nach einer gemeinsamen Begehung mit dem RP und dem Wirtschaftsministerium im Juli 2020 haben wir am 12. November 2020, nachdem sich der Bedarf auf eine Verlängerung gezeigt hat, einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Der entsprechende Bescheid vom RP ging uns gestern zu." Die Verlängerung sei dabei bis 30. April 2022 gewährt worden.

"Wir haben unsere Hausaufgaben frühzeitig gemacht"

"Wir haben unsere Hausaufgaben, die offensichtlich angezweifelt werden, frühzeitig gemacht", so Wolff weiter und betont: "Wir müssen einfach beginnen." Eine weitere Verzögerung würden darüber hinaus auch die unter Gremienvorbehalt geschlossenen Verträge nicht hergeben. "Das Ganze passt dann einfach nicht mehr zusammen." Wie man während der Bauzeit dem betroffenen Einzelhandel helfen könne, kläre man mit den entsprechenden Vertretern direkt ab, sagte Wolff abschließend.

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Sporgasse.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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