Versicherungstipp: Für Besitzer von E-Bikes sind drei Policen wichtig
Der Schutz für alle Fälle
(djd). Der E-Bike-Boom hält unvermindert an: Fast zwei Millionen Fahrräder mit unterstützendem Elektroantrieb wurden 2020 nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) in Deutschland verkauft. Das sind 43 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt besitzen die deutschen Haushalte somit etwa sieben Millionen E-Bikes, Tendenz stark steigend. Im Durchschnitt kosteten sie einen Neupreis von 2.600 Euro. Eine geeignete Versicherung ist also empfehlenswert - nur welche? Diese drei Policen kommen dafür infrage:
1. Zusatzbaustein zur Hausratversicherung gegen Diebstahl
"Eine Hausratversicherung ohne Zusatzklausel springt im Regelfall nur dann ein, wenn das Rad aus einem abgesperrten Kellerraum oder der eigenen Wohnung entwendet wurde, was selten der Fall ist", weiß Schadenexpertin Margareta Bösl von den Universa Versicherungen. Schließe man zur Hausratversicherung einen Fahrrad-Zusatzbaustein ab, so sollte dieser keine sogenannte Nachtzeitklausel beinhalten. Das heißt, das Fahrrad sollte rund um die Uhr außen versichert sein, wenn es abgeschlossen ist. Ein solcher Zusatzbaustein zur Hausratversicherung ist in der Regel günstiger als eine spezielle Zusatzversicherung. Dazu gibt es Versicherer, die einen Kaskoschutz anbieten. Dabei ist dann etwa der Neuwert des Rades versichert und zusätzlich lose Teile und Gepäck. "Zudem kann eine Kaskoversicherung Vandalismus, Bedienungsfehler, Feuchtigkeitsschäden oder Elektronikschäden am Akku abdecken", so Bösl.
2. Unfallversicherung bei eigenen Schäden
E-Bikes ermöglichen nicht nur ein höheres Tempo über längere Strecken, sie sind auch deutlich schwerer als "normale" Fahrräder. Damit können Unfälle mit E-Bikes schwerwiegende Folgen haben. Gerade Senioren sind mit der Bedienung ihres schnellen Rades häufig überfordert. Mit einem Helm lassen sich zumindest schwere Kopfverletzungen vermeiden. Ein Sturz kann trotzdem schlimme Folgen haben. In diesem Fall ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei Freizeitunfällen leistet.
3. Private Haftpflicht, wenn man einen Dritten schädigt
Diese Police ist als sogenannte existenzabsichernde Versicherung grundsätzlich sehr wichtig. Denn laut BGB haftet man für alle Schäden, die man einem Dritten schuldhaft zufügt, in unbegrenzter Höhe mit Einkommen und Vermögen. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h sind mittlerweile häufig in neu abgeschlossenen Privathaftpflichtversicherungen inkludiert. "Verbraucher sollten ihren alten Vertrag prüfen, ob dies auch dort der Fall ist", rät Margareta Bösl. Zudem sollte man seine Versicherungssumme checken, eine Abdeckung von mindestens zehn Millionen Euro sei empfehlenswert.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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