Was Hundebesitzer über drei wichtige, rechtliche Risiken wissen sollten
"Der will nur spielen"
(djd). Hundehalter lieben ihre Vierbeiner - stoßen dabei aber nicht immer auf die entsprechende Gegenliebe von Nachbarn und Passanten. Bei diesen drei Risiken drohen Hundebesitzern unter Umständen rechtliche Konsequenzen:
1. Rechtsrisiko Ruhestörung:
Unzumutbares Hundegebell ist eine OrdnungswidrigkeitÜber das Bellen verständigen sich Hunde mit Artgenossen oder zeigen Herrchen und Frauchen an, wenn eine Gefahr zu drohen scheint. Für manchen Nachbarn aber ist Bellen eine Lärmbelästigung - insbesondere, wenn der Vierbeiner nahezu ununterbrochen, laut und scheinbar grundlos kläfft. "Hundegebell kann rechtlich als Ruhestörung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden", erklärt Roland-Partneranwalt Henning Meyersrenken von der Kölner Kanzlei Meyersrenken und Rheingantz. Betroffene Nachbarn sollten in solchen Fällen ein Lärmprotokoll über mehrere Tage erstellen und sich damit entweder an den Vermieter oder das zuständige Ordnungsamt wenden. Laut unterschiedlicher Urteile stellt tägliches, durchgehendes Bellen von etwa 45 bis 75 Minuten eine unzumutbare Ruhestörung dar, während ein unregelmäßiges, kurzes Bellen außerhalb des Einflussbereichs des Besitzers liegt und für Nachbarn zumutbar ist. "Während der Ruhezeiten, etwa ab 23 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen, kann man den Nachbarn kein Hundegebell zumuten - auch wenn das dem Tier wohl schwer begreiflich zu machen ist", bringt Henning Meyersrenken den etwas diffizilen Konflikt auf den Punkt.
2. Rechtsrisiko Hundebiss: Es drohen strafrechtliche Konsequenzen
Hunde handeln instinktiv. Für ihr Verhalten kann also nur der Halter verantwortlich gemacht werden. Er ist verpflichtet, seinen Vierbeiner zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass er keinen Schaden anrichtet. "Wird dennoch eine Person durch den Hund verletzt, also zum Beispiel gebissen, umgerissen oder gestoßen, haftet der Besitzer - nicht nur zivilrechtlich, sondern unter Umständen auch strafrechtlich", so Rechtsanwalt Meyersrenken. "Insbesondere bei Hundebissen kommt es häufig zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Dies kann neben empfindlichen Geldstrafen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden - je nach Schwere der Tat oder der Uneinsichtigkeit des Hundehalters."
3. Rechtsrisiko Unfallursache: Halter haftet für den Schaden in voller Höhe
Horrorvorstellung für jeden Hundebesitzer: Der Hund büxt aus, läuft auf eine Straße und verursacht einen Unfall. "Der Hundehalter muss für den Schaden in voller Höhe aufkommen", erklärt Henning Meyersrenken. Je nach Umstand kann allerdings auch der Autofahrer in Mithaftung gezogen werden, sollte er nicht nachweisen können, dass der Unfall unvermeidlich war.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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