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Wie ist die Rechtslage?
Unpassende Geschenke zurückgeben

txn. Online bestellte Geschenke können meist innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Für das Ladengeschäft vor Ort hingegen gibt es keine Umtauschpflicht, wenn etwas nicht gefällt oder nicht passt. Hier entscheidet allein die Kulanz des Händlers. Foto: everythingpossible/Itzehoer Versicherungen
  • txn. Online bestellte Geschenke können meist innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Für das Ladengeschäft vor Ort hingegen gibt es keine Umtauschpflicht, wenn etwas nicht gefällt oder nicht passt. Hier entscheidet allein die Kulanz des Händlers. Foto: everythingpossible/Itzehoer Versicherungen
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txn. Nach der Weihnachtszeit beginnt die Umtauschsaison: Der neue Pulli ist zu klein, das Smartphone das falsche Modell und die teure Halskette gefällt nicht – in Deutschland werden jährlich Millionen von Geschenken umgetauscht. Doch nicht immer ist das reibungslos möglich.
Ob Geschenke im Ladengeschäft getauscht werden können, hängt von der Kulanz des Händlers ab. „Ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen, „Verbraucher sind hier oft im Irrtum. Ist ein Produkt fehlerfrei, liegt das vermeintliche Umtauschrecht im Ermessen des Händlers. Erst bei einem Mangel greift die Gewährleistung.“ Bei teuren Käufen sollte deswegen vorher nachgefragt werden. Viele Händler nutzen das Thema Umtausch, um gegenüber ihren Kunden zu punkten und nehmen Produkte deswegen freiwillig zurück. Dabei können sie jedoch die Bedingungen selbst festlegen und bestimmte Warengruppen wie Unterwäsche von der Rückgabe ausschließen oder die Ware nur gegen einen Gutschein zurücknehmen.
Anders im Online-Handel: Hier besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können die meisten Produkt ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden. Die Rücksendung muss der Kunde selbst bezahlen, wenn dies auf der Website entsprechend angekündigt ist. Deswegen lohnt sich vor der Bestellung ein Blick in die AGBs: Viele Online-Händler verlängern freiwillig die Widerrufsfrist und übernehmen die Rücksendekosten.
Die Graubereiche zwischen Kulanz und geltendem Recht führen auf Verbraucherseite zu Verunsicherungen, bei hochpreisigen Produkten kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten. Dem lässt sich vorbeugen. Nochmal Thiess Johannssen: „Eine Rechtschutzversicherung hilft hier weiter – meist ohne aufwändigen Prozess. Denn in der Regel reicht ein Anruf bei der Anwaltshotline der Versicherung, um die Fragen zu klären und den aufkommenden Streit zu schlichten.“
Mehr Informationen gibt es unter www.itzehoer.de.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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