Anzeige

Wenn Ware nicht bestellt wurde
Verbraucherschutz an der Haustür

txn. Wer unbestellte Ware bekommt, muss diese nicht bezahlen und auch nicht zurücksenden. Unseriöse Versender versuchen dann mit drohenden Mails und Briefen an Geld zu kommen. Unterstützung finden Betroffene bei den Verbraucherzentralen. Ansprechpartner vermitteln auch die LandFrauenGuides vor Ort. Foto: ronstik/123rf
  • txn. Wer unbestellte Ware bekommt, muss diese nicht bezahlen und auch nicht zurücksenden. Unseriöse Versender versuchen dann mit drohenden Mails und Briefen an Geld zu kommen. Unterstützung finden Betroffene bei den Verbraucherzentralen. Ansprechpartner vermitteln auch die LandFrauenGuides vor Ort. Foto: ronstik/123rf
  • hochgeladen von Kraichgau News Ratgeber

txn. Es klingelt an der Tür und der Paketbote überreicht eine persönlich adressierte Sendung. Nach dem Öffnen wird deutlich, dass der Inhalt nie bestellt wurde. Die beiliegende Rechnung weist aber bereits auf die knappe Zahlungsfrist hin. Der unseriöse Versuch, Umsatz auf Kosten des Empfängers zu machen, ist keine Seltenheit. Was ist dann zu beachten? „Wer Ware erhält, die nicht bestellt wurde, muss diese nicht bezahlen“, weiß Uta Schweigler von den LandFrauenGuides. „Beim Kontakt mit dem Lieferanten ist allerdings Vorsicht geboten: Bereits eine ironische Danke-Mail könnte als Kaufabsicht ausgelegt werden.“ Unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden. Sie kann nach eigenem Ermessen benutzt oder sogar entsorgt werden. Auch daraus ergibt sich keine Zahlungsverpflichtung. Wird die Ware zurückgeschickt, sollte das Unternehmen die Kosten für die Rücksendung übernehmen – was bei unseriösen Anbietern aber selten der Fall ist. Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Ausnahmen. Wenn die Sendung an eine andere Person adressiert war, kann das Unternehmen die Rücksendung gegen Kostenübernahme (oder durch Abholung) zurückverlangen. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen, bei dem bereits gekauft wurde, einen Fehler macht und beispielsweise ein Produkt doppelt liefert. Versender, die mit unbestellter Ware ihren Umsatz steigern wollen, sind auch bei den Zahlungsaufforderungen und in der Kommunikation meist wenig zimperlich. Wer dadurch verunsichert wird, sollte sich Unterstützung suchen. Die gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale oder online unter www.landfrauenguides.de.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.