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Altersvorsorge – das ändert sich ab 2021
Was bedeuten die Neuerungen für meine Rente?

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Mit dem Jahresbeginn 2021 haben sich einige Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge geändert, die Einfluss auf Beitrags- und Rentenzahlungen haben. Beitragsbemessungsgrenzen wurden angepasst, der steuerfreie Anteil in der betrieblichen Altersvorsorge hat sich ebenso erhöht wie die steuerlich absetzbaren Beiträge für eine Basisrente. Gleichzeitig machen Niedrigzinsen klassische Vorsorgeformen wie die Lebensversicherung oder die Riester-Rente zunehmend unattraktiv. Die Folge: Die private Altersvorsorge kann die Einkommenslücke im Alter nur dann schließen, wenn sie den veränderten Rahmenbedingungen angepasst wird. Worauf es dabei ankommt, dazu informieren Vorsorgeexperten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Lesertelefon.

Gestiegen: Beitragsbemessungsgrenzen und Steuerfreibeträge

Grundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge ist der Bruttolohn. Hier steigt die Bemessungsgrundlage ab 2021 an. Das bedeutet: Die Rentenbeiträge für Gutverdiener steigen – und mit ihnen die zu erwartende Rente im Alter. Auch bei der privaten Altersvorsorge ändern sich wichtige Größen: Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer*innen künftig höhere Beiträge steuer- beziehungsweise sozialabgabenfrei einzahlen. Und bei der Basisente – auch bekannt unter dem Namen Rürup-Rente – gilt seit Jahresbeginn ein höherer steuerlich absetzbarer Betrag. Mit diesen Anpassungen steigt die Attraktivität der privaten Vorsorge für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, vorausgesetzt, ihre Vorsorgeplanung schöpft diese Möglichkeiten konsequent aus.

Niedrigzins setzt Vorsorge unter Druck

Eines bleibt im neuen Jahr unverändert: das niedrige Zinsniveau. Das freut alle, die einen Kredit aufnehmen, ärgert jedoch diejenigen, deren Vorsorge auf Ersparnissen beruht. Und es schmälert die Renditen von Altersvorsorgemodellen wie Lebensversicherungen und Riester-Renten. Konnte man früher auf garantierte Mindestverzinsungen bei Lebensversicherungen bauen, steht heute sogar die Garantie in Frage, dass das eingezahlte Kapital am Ende auch wieder ausgezahlt wird. Denn die Beitragsgarantie steht bei Niedrigzinsen im Widerspruch zu Renditezielen. Bei der Riester-Rente kommt hinzu, dass sie auf einem komplizierten Zulagensystem beruht. Änderungen der persönlichen Lebensumstände ändern die Fördersituation und erfordern aufwendige – und damit kostenintensive – Antragsverfahren. Die Folge: Die Zahl der Riester-Verträge stagniert nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seit fünf Jahren, rund ein Fünftel der über 16 Millionen Verträge ruht. Die auf absehbare Zeit schlechten Renditeaussichten führen dazu, dass die Versorgungslücke in vielen Fällen nicht ausgeglichen werden kann, die sich durch das sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenzahlungen auftut. Verbände wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der BVK fordern seit Langem eine Reform der Riester-Rente. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, die geförderte Altersvorsorge in der laufenden Legislaturperiode zu reformieren, doch darauf können und sollten Verbraucher nicht warten.

Selbstständigkeit – Risikofaktor für Altersarmut?

Viele Solo-Selbstständige und Freiberufler kämpfen in der Corona-Krise angesichts ausbleibender Aufträge ums wirtschaftliche Überleben. Ihre Situation verdeutlicht auch, dass das Thema Vorsorge für viele Selbstständige und freiberuflich Tätige eine untergeordnete Rolle spielt. Zum einen zahlen sie in er Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rente, zum anderen lassen ihre Erträge oftmals kaum Spielraum für private Vorsorge. Damit sie nicht ungebremst in die Altersarmut laufen, werden derzeit Möglichkeiten diskutiert, eine Versicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler einzuführen. Doch der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sie ab 2024 zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse zu verpflichten, stößt auf Kritik. In einem Forderungspapier von 23 Verbänden Selbstständiger rufen die Unterzeichner unter anderem dazu auf, die Vielfalt bei der Auswahl von Vorsorgemöglichkeiten zu erhalten, um der individuellen Situation der Selbstständigen Rechnung zu tragen . Doch bis der Gesetzgeber einen neuen Rahmen zur Förderung der privaten Altersvorsorge für Selbstständige entwickelt hat, können noch Jahre vergehen. Bis dahin bleibt den selbstständig und freiberuflich Tätigen nur, mit Hilfe von kompetenten Beratern individuelle Lösungen zu finden, die aktuell verfügbaren Vorsorgemöglichkeiten bestmöglich ausschöpfen.

Von Freibetrag bis Basis-Rente – Experten informieren am Lesertelefon
Was bedeutet die Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen für meine gesetzliche Rente? Haben die Änderungen auch Auswirkungen auf meine betriebliche Altersvorsorge? Wieviel kann ich bei der Basis-Rente künftig steuerlich absetzen? Lohnt es sich, weiter in meinen Riester-Vertrag einzuzahlen? Wie ist die Situation bei Riester-Fondssparplänen? Wie kann ich überhaupt Vorsorge mit Renditeaussichten betreiben? Wie kann ich als Selbstständiger trotz schwankender Einkünfte eine Altersvorsorge aufbauen?

Alle Fragen rund ums Thema Altersvorsorge beantworten die Experten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in der Sprechzeit am Donnerstag, den 18. Februar von 16 bis 19 Uhr. 
Die Experten am Telefon sind:
• Gerald Archangeli; Versicherungsbetriebswirt, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Berlin
• Martin Hardenacke; Versicherungsfachmann, Pressesprecher des Bezirks Köln/Bonn des BVK, Bergisch-Gladbach
• Jürgen Rohm; Versicherungsfachmann, Pressesprecher des Bezirks Würzburg des BVK, Karlstadt
• Uwe Dressel; Versicherungsfachwirt, Pressesprecher des Bezirks Nordbayern des BVK, Bayreuth

Der Anruf unter 0800 – 090 92 90 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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