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So planen Sie richtig - plus: Hilfe von der Krankenkasse
Checkliste Pflege

Gemeinsam entscheiden: Die Krankenkassen beraten jederzeit zu allen Fragen rund um die Pflege - auch dann, wenn noch kein aktueller Bedarf besteht. Foto: djd/IKK classic/Getty Images/Dean Mitchell
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  • Gemeinsam entscheiden: Die Krankenkassen beraten jederzeit zu allen Fragen rund um die Pflege - auch dann, wenn noch kein aktueller Bedarf besteht. Foto: djd/IKK classic/Getty Images/Dean Mitchell
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(djd). Das Thema Pflege ist ein Bereich, in dem man gut vorsorgen kann - eigentlich. Doch die meisten beschäftigen sich erst damit, wenn jemand aus der Familie pflegebedürftig wird. Dabei kann man einige Dinge bereits im Vorfeld klären. "Viele wissen gar nicht, dass eine kostenlose Beratung jederzeit möglich ist", sagt Maren Soehring von der IKK classic. "Es ist wirklich sinnvoll, sich in Ruhe und ohne Zeitdruck über die unterschiedlichen Aspekte zu informieren." Auf diese Punkte kommt es an:

1. Überblick verschaffen: Wäre die Pflege zu Hause denkbar? Dafür spricht, dass Betroffene in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Infrage kommt die Pflege durch Angehörige, durch einen Pflegedienst oder auch ein Pflegearrangement mit Einzelkräften. Alle drei Formen werden von der Pflegekasse durch Pflegegeld oder monatliche Pflegesachleistungen unterstützt. "Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, kann eine Wohngruppe eine Alternative zur vollstationären Pflege sein", weiß Maren Soehring. Der Vorteil einer Wohngruppe ist, dass Bewohner dort Leistungen zusammen in Anspruch nehmen können und dadurch Geld sparen.

2. Infos zum Pflegegrad: Wird akut Pflege benötigt, übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einstufung des Pflegegrades und ermittelt, wie hoch der Pflegebedarf ist. Bis Ende September geschieht diese Einschätzung allerdings nicht während eines persönlichen Besuchs im häuslichen Umfeld, sondern - bedingt durch Corona - anhand von Telefoninterviews oder auch nach Aktenlage.

3. Den finanziellen Spielraum kennen: Über die Pflegekasse wird das monatliche Pflegegeld ausgezahlt. Es liegt zwischen 316 (Grad 2) und 901 Euro (Grad 5). Meist geben es die Pflegebedürftigen an die nicht erwerbsmäßigen Pflegenden weiter. Es wird auch dann ausgezahlt, wenn man in Eigenregie eine Pflegekraft beschäftigt. Entscheidet man sich für einen Pflegedienst, beteiligt sich die Pflegekasse über sogenannte Pflegesachleistungen (bis zu 689 Euro beziehungsweise bis 1995 Euro).

4. Durchblick im Pflege-Dschungel: Auch hier hilft die Krankenkasse weiter. "Etwa durch Listen über Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen in der Region", erklärt Expertin Maren Soehring. Die Plattform pflegelotse.de nennt darüber hinaus Anbieter von Pflegeleistungen in der Nähe und gibt in Form von Schulnoten Auskunft über deren Qualität.

5. Hilfe für Angehörige: ob ein kostenloser Kurs zu häuslicher Pflege, Infos zur Freistellung vom Beruf oder Kontakt zu anderen pflegenden Angehörigen - hierzu kann man sich ebenfalls im Vorfeld schlaumachen. Viele Informationen und weiterführende Links finden Interessierte unter www.ikk-classic.de/checkliste-pflege.

Gemeinsam entscheiden: Die Krankenkassen beraten jederzeit zu allen Fragen rund um die Pflege - auch dann, wenn noch kein aktueller Bedarf besteht. Foto: djd/IKK classic/Getty Images/Dean Mitchell
Vielfalt: Die Krankenkassen kennen die Pflegeeinrichtungen der Region und helfen, wenn es darum geht, Angebote zu vergleichen. Foto: djd/IKK classic/Getty Images/shapecharge
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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