Grundsicherung im Alter: Fragen und Antworten

(ch) Im Folgenden beantworten wir einige der nächstliegenden Fragen rund um die Grundsicherung im Alter. Am Ende des Artikels finden Sie darüber hinaus nützliche Adressen und Kontaktdaten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht und ein so geringes Einkommen oder Vermögen hat, dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht ganz ausreicht. Voraussetzung ist außerdem, dass man in Deutschland wohnt oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Als Faustregel gilt laut Deutscher Rentenversicherung: Wenn das gesamte monatliche Einkommen durchschnittlich unter 773 Euro liegt, sollte man einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen. Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob man bereits eine Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Zur Grundsicherung im Alter zählt erstens die für die/den jeweiligen Leistungsberechtigte/n geltende Regelbedarfsstufe. Sie liegt seit 1. Januar 2016 für Alleinstehende mit eigenem Haushalt bei monatlich 404 Euro und für Ehepaare oder Lebenspartner bei jeweils 364 Euro. Zweitens zählen dazu die „angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung“, wobei laut Michael Bolek in Bretten Warmmieten bis maximal 430 Euro im Monat als „angemessen“ gelten. Hinzugerechnet werden drittens die Krankenversicherungsbeiträge und viertens eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel bei einer Gehbehinderung oder bei medizinisch verordneter besonderer Ernährung. Alle vier Positionen zusammengerechnet, ergeben den Bedarf an Grundsicherung. Von diesem Bedarf wird das monatliche Einkommen, bestehend aus eventuellen Arbeitseinkommen, Renten, sonstigen staatlichen Leistungen und eigenem Vermögen, abgezogen. Bleibt unter dem Strich etwas übrig, steht dieser Betrag dem/der Antragsteller/in als monatliche Grundsicherungsleistung zu.

Wo kann man Grundsicherung im Alter beantragen?

Es gibt mehrere mögliche Anlaufstellen: entweder im Bürgerservice (Telefon 07252/921-180, E-Mail buergerservice@bretten.de) oder im Sozialamt des Rathauses in Bretten oder der jeweiligen Wohngemeinde, in Bretten auch im Pflegestützpunkt des Landkreises Karlsruhe in der Hermann-Beuttenmüller-Straße 6 (Telefon 0721/936-71230, E-Mail pflegestuetzpunkt.bretten@landratsamt-karlsruhe.de) oder im Kreissozialamt in der Wolfartsweierer Straße 5 in Karlsruhe (Telefon 0721/936-65100, E-Mail sozialamt@landratsamt-karlsruhe.de). „Wer anonym bleiben will, kann direkt zu uns kommen“, sagt der Leiter des Kreissozialamts. Allerdings verursacht die Fahrt nach Karlsruhe zusätzliche Mühen und Ausgaben, die gerade ältere Menschen mit Geldsorgen vermutlich lieber vermeiden wollen.

Wo gibt es weitere Unterstützung?

Im Brettener Tafelladen in der Weißhofer Straße 65 können Bezieher von Grundsicherung im Alter und Menschen deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, zum Beispiel Hartz IV-Bezieher oder -Aufstocker, gegen einen Einkommensnachweis günstig Lebensmittel einkaufen (Öffnungszeiten Tafelladen siehe http://www.diakonie-laka.de/weitereangebote/tafelladenbretten.php ), während im Secondhand-Kaufhaus W54 in der Weißhofer Straße 54 (Öffnungszeiten W54 siehe http://www.w54-bretten.eu ) ohne Einkommensnachweis günstig gebrauchte Kleidung, Möbel und anderer Haushaltsbedarf abgegeben wird. Bei Schulden helfen die Schuldnerberater des Diakonischen Werks weiter (Telefon 07252/9513-0), bei Einsamkeit die Seniorentreffs vieler Kirchengemeinden. Einen vergünstigten Mittagstisch wie in einigen Großstädten gibt es in Bretten allerdings nicht.

(Stand: November 2016)

Mehr zum Thema lesen Sie hier

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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