Corona in Baden-Württemberg
Schülerausweis gilt für Volljährige nur bis Jahresende als Testnachweis

Foto: Marcos - stock.adobe.com

Region (kn) Im Corona-Sicherheitssystem an Schulen sind die regelmäßigen Testungen der Schüler eine wichtige Säule. Sie sollen neben Hygieneplänen, Masken, Lüften und weiteren Maßnahmen zur Sicherung des Präsenzbetriebs und der Gesundheit beitragen. „Das wichtigste Instrument im Kampf gegen die Pandemie ist und bleibt jedoch das Impfen“, betont die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper. Auch deshalb werde mit Jahresende die Regelung auslaufen, dass volljährige Schüler per Schülerausweis einen Testnachweis erbringen können. Sie zählten schließlich schon sehr lange zu der Personengruppe, für welche die Ständige Impfkommission eine Impfempfehlung ausgesprochen habe, so Schopper.

Genügend Zeit für vollständige Immunisierung

Die bisherige Ausnahmeregelung für erwachsene Schüler laufe erst zum Ende des Jahres aus, damit die Betroffenen genügend Zeit für eine vollständige Immunisierung hätten . „Bitte lassen Sie sich impfen. Sie helfen allen bis zur Erschöpfung Belasteten in unserem Gesundheitssystem, sie schützen alle Kinder, die sich noch nicht impfen lassen können, und sie schützen sich“, appelliert die Ministerin in Richtung aller, die sich impfen lassen können, dies aber noch nicht getan haben. Und sie ergänzt in Richtung der Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, die aufgrund des Vorziehens bei der Priorisierung recht früh geimpft werden konnten: „Denken Sie auch an die Booster-Impfungen. Auch damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur künftigen Sicherung des Präsenzbetriebs und zum Schutz nicht nur der Kinder und Jugendlichen.“

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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