Staatliche Zuschüsse sichern
Bis zu 5.000 Euro für Ihr Bad
Im Rahmen des Förderprogramms für barrierereduzierte Bäder gibt es neben einer Kreditvariante eine echte Zuschussförderung in Höhe von 10 % und bis zu 5.000 Euro der Kosten für ein barrierereduziertes Bad.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im KfW-Baustein Sanitär werden die Änderung der Raumaufteilung des Bades, die Schaffung bodengleicher Duschplätze und die Modernisierung von Sanitärobjekten (WC und Dusch-WC, Waschbecken und Badewanne) gefördert.
Dafür müssen Sanitärräume mindestens 1.80 m x 2,20 m groß sein und barrierereduzierend gebaut werden. Duschplätze müssen dabei bodengleich ausgeführt werden. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden. Fragen Sie einfach Ihren Badplaner.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden
• Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
• Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
• eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
• Mieter
b&h-Tipp: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.
ANTRAGSSTELLUNG
Für die Förderung bestätigt Ihnen Ihr bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderung des Merkblatts und die technischen Mindestanforderungen. Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses, muss die programmgemäße Durchführung des Vorhabens erfolgen. Hierzu bestätigt der bad&heizung-Fachbetrieb die Einhaltung der Anforderungen des Merkblatts und die technischen Mindestanforderungen im Verwendungsnachweis. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online unter www.kfw.de/zuschussportal. Über diese Seite kommen Sie auch zu weiteren Infos.
Die Leistung im KfW-Förderbereich 5 Sanitär oder auch 6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation mit den Bereichen Stützgriffe und Vorwandinstallation kann als Einzelmaßnahme von jedem bad&heizung-Betrieb erfolgen und abgerechnet werden. Nur für gesamtheitliche Umbaumaßnahmen zum Standard "Altersgerechtes Haus" ist ein Sachverständiger verpflichtend vorgeschrieben. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bankengruppe unter www.kfw.de/455. Die Beantragung der Fördermittel muss immer erfolgen, bevor mit der Maßnahme begonnen wurde.
Barrierefreiheit beginnt mit einer effektiven Badplanung. Bodenebene Duschen und moderne Features wie sensorgesteuerte Armaturen, Beleuchtungssysteme, programmierbare Wasseranwendungen oder pflegeleichte Oberflächen machen das Leben leichter. Und bei einem temporären Pflegefall oder wenn die Beweglichkeit altersbedingt eingeschränkt ist, ist man gut gerüstet.
Übrigens: Unter der kostenfreien Servicenummer (0800) 5 39 90 02 berät Sie die KfW auch von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr direkt. Oder fragen Sie einfach Ihren bad&heizung-Betrieb.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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