Verbraucherschutz
Tipps für die Urlaubsreise
Stuttgart (kn) Zug oder Flug zu spät, Gepäck weg, Autopanne im Ausland – im Urlaub kann einiges passieren. Besser, Sie sind vorbereitet. Einige Tipps helfen im Ernstfall zu wissen, was zu tun ist oder welche Rechte Sie als Passagier haben.
„In den Sommerferien zieht es viele Verbraucher in den Urlaub. Welche Rechte habe ich als Passagier? Stehen mir Entschädigungen beim Ausfall oder bei der Verspätung des Flugzeugs oder Zuges und bei der Beschädigung meines Reisegepäcks zu und wie erhalte ich diese? Was mache ich bei einer Autopanne im Ausland und wen kontaktiere ich im Notfall? Für die Vorbereitung der nächsten Urlaubsreise haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.
Verspätungen und Ausfälle von Flügen oder Zügen
„Verspätet sich der Flug oder der Zug ist entscheidend, dass sich Passagiere unmittelbar nach Ankunft am Flughafen oder am Bahnhof vom Personal des Transportunternehmens die Ankunftszeit schriftlich bestätigen lassen. Die Deutsche Bahn hat speziell für Zugverspätungen ein Fahrgastrechte-Formular vorbereitet, das beim Zugbegleiter erhältlich ist. Fluggäste sollten ihre Bordkarten für eine spätere Beschwerde gut aufbewahren“, riet der Verbraucherschutzminister. Passagiere, deren Flug oder Bahnfahrt sich im Rahmen einer Pauschalreise verspätet, sollten zusätzlich einen Vertreter des Veranstalters, den Reiseleiter vor Ort, das Reisebüro oder Buchungsportal kontaktieren.
Für den Eisenbahnverkehr gibt es seit 2007 einen europaweiten Verbraucherschutz mit einheitlichen Entschädigungsregeln. „Unter anderem erhalten Bahnreisende bei einer Verspätung von über einer Stunde 25 Prozent, bei Verspätung von über zwei Stunden 50 Prozent des Kaufpreises für das Bahnticket vom Bahnunternehmen zurückerstattet. Entsprechende Ansprüche sollten direkt beim Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn AG geltend gemacht werden“, so Hauk.
Besonderheiten im Pauschalreiserecht beachten
„Europaweit einheitliche Vorschriften regeln die Verbraucherrechte bei Pauschalreisen. Seit 2018 ist bei der Buchung einer Pauschalreise zum Beispiel auch der Schutz der sogenannten ‚verbundenen Reiseleistungen‘ gegen Insolvenz beinhaltet. Das sind mindestens zwei Reisebausteine oder Einzelleistungen, die in einem Reisebüro oder auf einem Buchungsportal im Internet innerhalb von 24 Stunden für eine Reise individuell zusammengestellt und gebucht wurden. Auch Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, zählen nun als Pauschalreise“, erläuterte der Verbraucherschutzminister. Ferienhäuser oder Ferienwohnungen fielen dagegen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Dafür wären jetzt die Reisevermittler, das Reisebüro oder das Buchungsportal die richtigen Ansprechpartner bei Beschwerden und nicht mehr nur die Veranstalter, Airlines, Hotels und Vermieter.
Schlichtungsstellen helfen bei der Durchsetzung von Passagierrechten
„Wichtig ist, dass die Ansprüche, die sich aus den europäischen Passagierrechten ergeben, zunächst direkt bei den Transportunternehmen eingefordert werden. Ist zum Beispiel die Airline nicht bereit, die Entschädigung bei Verspätung zu bezahlen, so können sich Verbraucher danach an eine Schlichtungsstelle wenden. Eine wichtige Anlaufstelle für eine außergerichtliche Streitbeilegung bei den Passagierrechten ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin, der sich mehr als 380 Bahn-, Bus-, Flug-, Schiffs- und ÖPNV-Unternehmen angeschlossen haben. Ein Schlichtungsverfahren ist für die Verbraucher grundsätzlich kostenlos“, betonte Minister Hauk. Eine sehr hilfreiche Einrichtung sei auch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. in Kehl. Dort könnten sich Verbraucher auch einen Überblick über andere branchenspezifische Schlichtungsstellen verschaffen.
Reise-App für die Urlaubsreise mit dem Auto
„Für die individuelle Urlaubsreise mit dem Auto oder dem Wohnmobil bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland seine Reise-App ‚Mit dem Auto ins Ausland' an, die für Reisen in alle EU-Staaten und für Island, Norwegen und die Schweiz gilt. Die App ist für Smartphones und Tablets mit Android oder iOS kostenlos verfügbar. Die App informiert darüber, woran vor einer Reise gedacht werden sollte und was auf den Straßen im Ausland zu beachten ist. Dabei werden die Themen Tanken, Maut, Mietwagen, Verkehrsregeln, Unfall, Panne und Diebstahl sowie der Versicherungsschutz im Ausland abgedeckt“, erläuterte Minister Hauk.
Der Verbraucherschutzminister wies darauf hin, dass bei Fahrten mit dem Auto ins Ausland oftmals das Mitführen einer Versicherungsbestätigung, der so genannten „Grünen Versicherungskarte“, Pflicht sei. Auch über eine Pannenhilfe speziell für das Ausland sollten Verbraucher vor der Reise nachdenken. Diese Leistungen würden unter anderem von den Automobilfirmen, den Kfz-Versicherern oder den Automobilclubs angeboten. Außerdem sollte im Einzelfall geprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit für die Auslandsreise bestünde.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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