Bisher nur in Arztpraxen und Krankenhäusern
Arbeitgeber sollen Impfstatus der Mitarbeiter abfragen können
Stuttgart (dpa/lsw) Baden-Württemberg will, dass Arbeitgeber künftig den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen können. Das Sozialministerium in Stuttgart hat den Bund aufgefordert, bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes eine Rechtsgrundlage für solche Abfragen zu schaffen. In einem Brief von Amtschef Uwe Lahl an das Bundesgesundheitsministerium, der der dpa vorliegt, heißt es, bisher gebe es nur für Arztpraxen und Krankenhäuser die rechtliche Möglichkeit, den Impfstatus der...