Produkte mit Cannabis-Wirkstoff
Ermittlung zu Lidl-Rückruf
Heilbronn (dpa/lsw) Nach dem bundesweiten Lidl-Rückruf von Produkten wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es werde gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ermittelt, teilte die Behörde am Freitag in Heilbronn mit.
Der Discounter hatte am Mittwoch Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurückgerufen. In allen Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. «Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden», warnte das Unternehmen.
Verstoß gegen Novel-Food-Verordnung
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe CBD-Mengen festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen.
Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, «ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten». Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.
Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde liegen die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.