«Personen waren etwa zehn Tage in den Einrichtungen»
Kliniken nehmen 20 Verweigerer von Quarantäne in Obhut

Foto: wladimir1804 - stock.adobe.com

Stuttgart (dpa/lsw) Bisher sind 20 uneinsichtige Quarantäneverweigerer in zwei Kliniken in Gerlingen (Landkreis Ludwigsburg) und Heidelberg gelandet. Nach Auskunft des Sozialministeriums in Stuttgart wurden bisher 17 in der Klinik Schillerhöhe des Robert-Bosch-Krankenhauses untergebracht; beim Universitätsklinikum Heidelberg waren es bislang 3. «Im Durchschnitt waren die Personen etwa zehn Tage in den Einrichtungen», sagte ein Behördensprecher. Es habe sich jeweils um unterschiedliche Menschen gehandelt. Zurzeit sei niemand in den Einrichtungen.

Richterlicher Beschluss ist nötig

Wenn Corona-Infizierte ihre Quarantäne missachten, können sie gezwungen werden, ins Krankenhaus zu gehen. Sozial- und Innenministerium und das Uniklinikum hatten sich auf Zwangseinweisungen von Menschen geeinigt, die nachhaltig gegen die Corona-Quarantäne verstoßen. Grundsätzlich sollten aber Stadt- und Landkreise selbst geeignete Räume und Transportmittel sowie Personal zur Verfügung stellen, um Quarantäneverweigerer unterzubringen.
Auf den Umgang mit ihnen hatten sich Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) schon Anfang Dezember geeinigt. Zielgruppe seien uneinsichtige, bußgeldunempfindliche Menschen, die vorsätzlich in Kauf nähmen, andere Menschen mit Corona zu infizieren. Für eine Zwangseinweisung ist ein richterlicher Beschluss nötig.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

12 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.