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Kaminofen nachrüsten: Was Sie wissen sollten

 Urgemütlich - aber auch so sauber wie möglich? Mit kleinen Tricks lassen sich die Kaminofen-Emissionen reduzieren.
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  • Urgemütlich - aber auch so sauber wie möglich? Mit kleinen Tricks lassen sich die Kaminofen-Emissionen reduzieren.
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(TRD/BNP) Ein knisterndes Feuer im Kaminofen ist für viele Menschen ein gemütlicher und romantischer Anblick. Doch was viele nicht wissen: Kaminöfen sind auch eine Quelle für schädliche Emissionen, die die Luftqualität und die Gesundheit beeinträchtigen können. Deshalb hat die Bundesregierung eine neue Verordnung erlassen, die ab 2024 in Kraft tritt und die Emissionen von Kaminöfen reduzieren soll. Was bedeutet das für Sie als Besitzer eines Kaminofens? Müssen Sie Ihren Ofen nachrüsten, austauschen oder stilllegen? Und wie viel kostet das? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Warum gibt es eine neue Verordnung

Die neue Verordnung ist Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das zum Schutz der Umwelt und der Menschen vor schädlichen Luftverunreinigungen dient. Die Verordnung legt fest, welche Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) Kaminöfen einhalten müssen. Feinstaub ist ein Sammelbegriff für kleine Partikel, die in der Luft schweben und beim Einatmen in die Lunge gelangen können. Feinstaub kann zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei der Verbrennung von Brennstoffen entsteht. Kohlenmonoxid kann zu Kopfschmerzen, Schwindel und im schlimmsten Fall zu einer Vergiftung führen.

Die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft, um die Emissionen von Kaminöfen zu senken. Die aktuelle Verordnung gilt seit 2015 und sieht folgende Grenzwerte vor:

Feinstaub: 0,04 Gramm pro Kubikmeter Abgas
Kohlenmonoxid: 1,25 Gramm pro Kubikmeter Abgas
Ab 2024 gelten jedoch noch strengere Grenzwerte:

Feinstaub: 0,02 Gramm pro Kubikmeter Abgas
Kohlenmonoxid: 0,4 Gramm pro Kubikmeter Abgas
Die neue Verordnung soll dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Welche Kaminöfen sind betroffen
Die neue Verordnung betrifft vor allem ältere Kaminöfen, die vor 1995 gebaut wurden und einen hohen Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid haben. Diese Kaminöfen müssen bis Ende 2023 entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Die genauen Fristen hängen vom Baujahr des Ofens ab:

Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 gebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 gebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2023 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 gebaut wurden, müssen bis zum

31. Dezember 2024 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.
Um herauszufinden, ob Ihr Ofen betroffen ist, können Sie das Typenschild oder die Herstellerbescheinigung Ihres Ofens überprüfen. Dort finden Sie Angaben zum Baujahr und zu den Emissionswerten Ihres Ofens.

Wenn Ihr Ofen die Grenzwerte nicht einhält, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sie können einen Feinstaubfilter oder Staubabscheider in Ihrem Ofen installieren, der die Feinstaubemissionen reduziert. Die Kosten dafür liegen je nach System zwischen 300 Euro und 1.000 Euro.

Sie können Ihren alten Ofen durch einen neuen, emissionsarmen Ofen ersetzen, der die Grenzwerte erfüllt. Die Kosten dafür hängen vom gewählten Ofenmodell ab, können aber zwischen 500 Euro und 2.000 Euro oder mehr liegen.
Sie können Ihren Ofen stilllegen und auf eine andere Heizmöglichkeit umsteigen.
Welche Option für Sie am besten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und Zustand Ihres Ofens, dem vorhandenen Schornsteinanschluss, dem Brennstoffverbrauch und Ihren persönlichen Präferenzen. Sie sollten sich daher von einem Fachmann beraten lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Außerdem müssen Sie beachten, dass Sie jede Änderung an Ihrem Ofen oder Schornstein vom zuständigen Schornsteinfeger abnehmen lassen müssen. Die Kosten dafür liegen bei etwa 75 Euro.

Wo kann ich mehr Informationen finden?

Wenn Sie mehr über das Thema Kaminofen nachrüsten erfahren möchten, können Sie sich die folgenden Webseiten ansehen:

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Kaminöfen]
[Umweltbundesamt: Kaminöfen und Feinstaub]
[Verbraucherzentrale: Kaminofen nachrüsten oder austauschen]
[Stiftung Warentest: Kaminöfen im Test]

TRD Pressedienst inspiriert

Autor:

Heinz Stanelle aus Region

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