"Hexenkessel"-Unfall-Prozess: 33-Jähriger bestreitet Tat

Im "Hexenkessel"-Prozess um die schwere Verbrühung einer jungen Frau bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Heilbronn (dpa/lsw) - Im "Hexenkessel"-Prozess um die schwere Verbrühung einer jungen Frau bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Es sitze der Falsche auf der Anklagebank, sagte sein Rechtsanwalt Manfred Zipper am Montag vor dem Amtsgericht Heilbronn. Sein Mandant sei "von den Socken" gewesen, als er gehörte habe, dass er derjenige gewesen sein soll, der bei dem Umzug am 3. Februar eine 18 Jahre alte Zuschauerin über einen Kessel mit brühend heißem Wasser gehalten haben soll (Az.: 22Ds 11 Jf 4103).

Fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen

Dem Angeklagten wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die 18-Jährige geriet damals mit den Beinen in den "Hexenkessel" und erlitt schwere Verbrühungen. Neben dem Angeklagten zogen 18 weitere als Hexen verkleidete Personen in der freien Gruppe "Bohbrigga Hexenbroda" durch Eppingen. Die junge Frau musste mehrere Wochen ins Krankenhaus. Dem Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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