Versammlungen verliefen im Landkreis störungsfrei
Rund 2.100 Menschen bei Versammlungen zu den Corona-Maßnahmen

In Karlsruhe gab es eine Menschenkette auf dem Marktplatz. | Foto: Roman Rossel / Einsatz-Report24
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Karlsruhe/Region (kn) Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe fanden am Montag, 24. Januar, mehrere angemeldete sowie nicht angemeldete Versammlungen und Zusammenkünfte im Zusammenhang mit den aktuellen Corona-Maßnahmen statt. Das hat die Polizei in einer Presseerklärung mitgeteilt. In der Karlsruher Innenstadt versammelten sich demnach am Abend rund 800 Personen unter dem Motto "Die Polizei ist nicht der Gegner", um mit einem Aufzug gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Die Versammlung war angemeldet und die Auflagen wurden laut den Beamten bis auf wenige Ausnahmen erfüllt.

"Hand in Hand gegen Verschwörungstheorien"

Bei einer ebenfalls angemeldeten Gegenversammlung rund um den Karlsruher Marktplatz mit dem Thema "Hand in Hand gegen Verschwörungstheorien und rechte Ideologie. Mitdenken statt Querdenken" fanden sich bis zu 250 Personen ein, die eine Menschenkette bildeten. Die Versammlung verlief ebenfalls störungsfrei. Ein Zusammentreffen der verschiedenen Versammlungsteilnehmer konnte nach Aussagen der Polizei verhindert werden. In der Bruchsaler Innenstadt fanden sich bei einer ebenfalls angemeldeten Versammlung zum Thema "Wir stehen zu unserem Grundgesetz" bis zu 490 Personen ein. Auch hier kam es laut Polizei zu keinen Störungen, lediglich am Rande der Versammlung kam es zu zwei Strafanzeigen wegen Beleidigung. Dasselbe friedliche Bild zeigte sich bei einer Versammlung in Weingarten zum Thema "Gegen die Corona-Maßnahmen" mit rund 85 Teilnehmern.

Versammlungen verliefen störungsfrei

Insgesamt versammelten sich in den Städten und Gemeinden des Stadt- und Landkreises Karlsruhe am Montag bis zu 2.085 Personen, erklärt die Polizei in ihrer Mitteilung. Die einzelnen Versammlungen lösten sich bis 20.30 Uhr auf und "verliefen allesamt friedlich und störungsfrei". Der Einsatzleiter der Polizei, Gustav Zoller, wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, "dass die Teilnahme an einer durch Allgemeinverfügung verbotenen Versammlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Unterdessen werden ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen durch die Polizei geschützt und begleitet, solange sie friedlich und störungsfrei im Sinne von Verstößen des Versammlungs- oder des Strafrechts verlaufen".

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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