Ratgeber für Umgang mit dem digitalen Nachlass
„Abschied aus der digitalen Welt“

Foto: kn

Region (kn) Schnell noch per Online-Banking ein paar Rechnungen anweisen, die Urlaubsfotos in der Cloud abspeichern und danach über das Smartphone die Temperatur im Wohnzimmer höher stellen: Das Leben ist in den vergangenen Jahren immer digitaler geworden. In Sachen Vorsorge bringt diese Entwicklung viele neue Herausforderungen mit sich. Denn was passiert mit all den Daten, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, sich darum zu kümmern? Mit „Abschied aus der digitalen Welt“ hat die Initiative Wertvolle Zukunft im Erzbistum Freiburg eine neue Broschüre aufgelegt, die Tipps und Hinweise gibt, wie Menschen ihre digitalen Angelegenheiten ordnen können, um Angehörigen und Vertrauten im Notfall das Handeln zu erleichtern.

Daten werden genauso vererbt wie ein Haus

Denn seit 2018 gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die im Kern besagt, dass der digitale Nachlass genauso zu behandeln ist wie der restliche Nachlass. Das heißt, dass Daten genauso vererbt werden wie beispielsweise ein Haus oder Aktiendepots und dass die Erben als Rechtsnachfolger auch beim digitalen Nachlass Pflichten übernehmen. „Abschied aus der digitalen Welt“ enthält neben einer Checkliste über digitale Aktivitäten auch einen Vorschlag über die Vollmacht über digitale Angelegenheiten. Die Broschüre kann kostenfrei telefonisch unter 0761/2188-950 oder per E-Mail an infomappe@initiative-wertvolle-zukunft.de angefordert werden.

Vorsorgevollmacht ist schon zu Lebzeiten gültig

Der allgemein verwendete Begriff „digitaler Nachlass“ ist nicht ganz korrekt, denn ein Nachlass kann erst mit dem Tod entstehen. Doch bei diesem Thema geht es nicht alleine um die Erbschaft. Wer seine digitalen Angelegenheiten regeln möchte, muss zuallererst Vorsorge für den Fall treffen, dass er oder sie nicht mehr selbst handeln kann. Die in der Broschüre vorgeschlagene „Vollmacht über meine digitalen Angelegenheiten“ ist vom Prinzip her eine Vorsorgevollmacht. Diese ist schon zu Lebzeiten gültig und sollte unbedingt auch über den Tod hinaus gelten.

Ergänzung zu „Für alle Fälle vorgesorgt“

Der neue Ratgeber „Abschied aus der digitalen Welt“ ist eine wichtige Ergänzung zu der 2018 aufgelegten Infomappe „Für alle Fälle vorgesorgt“, die Anregungen und Hinweise für die Regelungen von Situationen bietet, in denen Menschen nicht mehr selbst entscheiden können. Diese informiert über die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, erläutert die wichtigsten Grundbegriffe und bietet Hilfe bei den richtigen Formulierungen. Eine geregelte Vorsorge ist nicht nur für den Betroffenen wichtig, sondern auch für seine nächsten Angehörigen. Denn diese erhalten die Sicherheit, dass sie sich in den anstehenden Entscheidungen von dem Willen des Betroffenen leiten lassen. Auch für Mediziner, Pflegekräfte und Gerichte ist es hilfreich, wenn bekannt ist, was der Betroffene möchte.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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