Anträge ab sofort möglich
Corona-Nothilfe für Kunst- und Kultureinrichtungen verlängert
Region (kn) Der Nothilfefonds zur Unterstützung von in der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zusätzlich startet eine weitere Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“. Das teilt das Landesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit.
"Nachwehen der Pandemie noch nicht überstanden"
Der Nothilfefonds des Landes zur Unterstützung von während der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert. „Auch wenn die Vorzeichen gut stehen, dass die Kultur bald zum Normalbetrieb zurückkehren kann, sind die Nachwehen der Pandemie noch lange nicht überstanden“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. „Die Rücklagen vieler Kunst- und Kultureinrichtungen sind aufgebraucht, und bis der Betrieb wieder in Schwung kommt und die Ertragssituation wieder normal ist, wird es noch dauern. Deshalb werden wir die bewährte Nothilfe bis Ende 2022 verlängern.“
Weitere Förderrunde, vor allem für nichtstaatliche Kultureinrichtungen
Zusätzlich zur Verlängerung des Nothilfefonds startet im Frühjahr eine mit 4,6 Millionen Euro dotierte weitere Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“, um insbesondere nichtstaatliche Kultureinrichtungen beim Neustart unter neuen Bedingungen zu unterstützen. „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Kultur sich für die Zukunft neu aufstellen muss. Dies gilt in digitaler und räumlicher Hinsicht, dies gilt auch hinsichtlich des Publikums, das teilweise nach Corona zurückerobert werden muss“, erklärte Petra Olschowski.
Drei Förderprogramme für unterschiedliche Bereiche
Die einzelnen Programmteile der erneuten Förderrunde des Impulsprogramms sind das Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“, bei dem Zuschüsse für Kulturveranstaltungen beantragt werden können, das Investitionsprogramm „Zukunftsstark“, mit dem Investitionsvorhaben von Kultureinrichtungen, Ensembles und Vereinen der Breitenkultur gefördert werden können sowie das Förderprogramm „Perspektive Pop“ zur Stärkung der Live-Musik-Szene, in welchem Mittel für Spielstätten, Musikerinnen und Musiker sowie die Öffnung von Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Anträge für alle drei Programme können ab sofort online auf der Homepage des Ministeriums gestellt werden.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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