Schülerinnen und Schüler gelten als getestet
Schülerausweis gilt in den Ferien als Testbeleg
Stuttgart (dpa/lsw) Schüler können auch in den Herbstferien ihre Ausweise als Testnachweis bei Kino-, Theaterbesuchen sowie bei Sport und Festen nutzen. «Da die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Wochen regelmäßig getestet wurden, ist es vertretbar, dass wir ihnen in den Ferien Freizeitangebote auch ohne Tests ermöglichen», erläuterte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Er fügte am Freitag in Stuttgart hinzu, in den Herbstferien hielten sich die Schülerinnen und Schüler eher im Familienverbund auf und hätten in der Regel weniger Kontakt als während der Schulzeit. Während des Schulbetriebs werden die Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet: Entweder zweimal pro Woche per PCR-Test oder dreimal pro Woche per Antigenschnelltest.
Ausnahme bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
In den Herbstferien ab kommendem Dienstag gelten die Schülerinnen und Schüler auch für außerschulische Angebote als getestet und können dies beispielsweise mit ihrem Schülerausweis, -Abo oder einer Schulbescheinigung nachweisen. Ausnahme sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit. Dort sind ab dem 2. November Tests erforderlich, entweder als kostenloser Test für unter 18-Jährige oder durch die Organisation selbst.
Generell nicht betroffen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahren, sowie Sechs- und Siebenjährige, die noch nicht eingeschult sind - soweit sie keine Symptome zeigen.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.