Coronavirus in Baden-Württemberg
Entscheidung über Schulöffnung fällt am 5. Januar

Die Entscheidung über den Weiterbetrieb der Schulen nach dem harten Corona-Lockdown am 11. Januar fällt erst wenige Tage vorher.  | Foto: ©Halfpoint - stock.adobe.com
  • Die Entscheidung über den Weiterbetrieb der Schulen nach dem harten Corona-Lockdown am 11. Januar fällt erst wenige Tage vorher.
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Stuttgart (dpa/lsw) Die Entscheidung über den Weiterbetrieb der Schulen nach dem harten Corona-Lockdown am 11. Januar fällt erst wenige Tage vorher. Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) teilte am Dienstag, 22. Dezember, in Stuttgart mit, dass man die Konferenz der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 5. Januar abwarten wolle. "Unser grundsätzliches Ziel ist, so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten", erklärte die Ministerin, die sich kürzlich mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu dem Thema beraten hatte. Denkbar ist, dass der Lockdown verlängert wird, sollten die Infektionszahlen nicht deutlich sinken.

Konzept soll ein flexibles Handeln ermöglichen

Eisenmann betonte: "Der Lernerfolg ist im Präsenzunterricht am größten. Zudem dürfen wir soziale und psychologische Aspekte nicht vergessen. Schule gibt Kindern und Jugendlichen gerade in der schwierigen Pandemiesituation Struktur und Halt." Das Ministerium bereite ein Konzept für den Wiedereinstieg nach dem 10. Januar vor. "Dieses Konzept soll ein flexibles Handeln ermöglichen, je nach regionaler Infektionslage und nach Alter der Kinder." Dies habe sie den Schulen am Montag in einem Schreiben mitgeteilt.

Zeugnisse kommen später

Darin informierte die Ministerin auch darüber, dass die Halbjahreszeugnisse diesmal nicht schon zum 10. Februar ausgegeben werden müssen, sondern bis Ende des Monats Zeit ist. Hintergrund sei, dass in der Zeit vom 16. bis zum 23. Dezember teilweise Klassenarbeiten angesetzt waren, die nicht geschrieben werden konnten. "Um die Lage an den Schulen etwas zu entspannen, haben wir entschieden, den Schulen mehr Zeit für die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zu geben."

Klassen vier, acht und neun von Verlängerung ausgenommen

Von der Verlängerung seien die Klassen ausgenommen, bei denen eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn ansteht. "Das betrifft die vierte Klasse in der Grundschule, wo die Grundschulempfehlung ansteht, sowie die Klasse acht und neun der Gemeinschaftsschulen, in denen ebenfalls eine Entscheidung über die weitere Schullaufbahn erfolgt."

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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