Flüchtlinge beschäftigen - Wie geht das?
In Sinsheim informierte das Wirtschaftsforum für Unternehmen der Region darüber, was Firmen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen beachten müssen
Sinsheim (pm) Die Flüchtlingskrise stellt ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Vieles ist unklar und gerade in der Wirtschaft sind viele Unternehmen noch unsicher, was sie an gesetzlichen Regularien beachten müssen, wenn sie sich mit dem Gedanken tragen, Flüchtlinge zu beschäftigen. Antworten auf diese Fragen hat jetzt das Sinsheimer Wirtschaftsforum für Unternehmen aus der Region gegeben. Auf der Infoveranstaltung „Flüchtlinge beschäftigen. Wie geht das?“ vermittelten unter anderem Fachvorträge der Ausländerbehörde Sinsheim und der Agentur für Arbeit Heidelberg Basiswissen aus den Bereichen Arbeit- und Ausländerrecht.
Weg eines Flüchtlings ins Arbeitsleben
Auf der Veranstaltung, die auch in Kooperation mit dem Welcome Center Rhein-Neckar und der Allianz für Fachkräfte Baden-Württemberg stattfand, wurden zudem der Ablauf eines Arbeitserlaubnisverfahrens oder die Zuständigkeiten zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur näher erläutert. Ebenso wurde aufgezeigt, wie der Weg eines Flüchtlings in das Arbeitsleben konkret aussehen könnte und welche Fördermöglichkeiten für die Unternehmer bestehen.
Viele Fragen zur Vorrangprüfung
Viele Fragen der rund 60 Teilnehmer drehten sich um das Thema „Vorrangprüfung“. Danach muss bei Flüchtlingen, die noch nicht länger als 15 Monate in Deutschland registriert sind, überprüft werden, ob es einen so genannten bevorrechtigten Bewerber für die Stelle gibt. Das könnte beispielsweise ein Deutscher oder ein EU-Bürger sein. Der genaue Ablauf der Anträge und das Verfahren werfen jedoch immer wieder Fragen auf. Mut machten da die Vertreterinnen der Agentur für Arbeit. „Bitte kommen Sie zu uns, stellen Sie Ihren Antrag. Wir beraten Sie gern.“
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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