Landrat Bastian Rosenau und Pforzheims OB Peter Boch zu Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Fallzahlen
Maskenpflicht in Fußgängerzone und Sperrstunde im Enzkreis
Enzkreis (kn) Die Corona-Fallzahlen steigen unaufhörlich und zuletzt rapide an. Im Amtsbezirk des Enzkreis-Gesundheitsamts, zu dem auch die Stadt Pforzheim gehört, wurde der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Mittwoch, 21. Oktober, überschritten. Landrat Bastian Rosenau und Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch haben heute der Öffentlichkeit die Maßnahmen vorgestellt, auf die sie sich gemeinsam mit den Rathauschefs der 28 kreisangehörigen Kommunen einen Tag zuvor verständigt hatten, um die Infektionsrate zu bremsen.
Alkoholverbot von 23 Uhr abends bis 6 Uhr
Kernpunkte der Allgemeinverfügung, die ab Samstag, 24. Oktober, gilt, sind eine Halbierung der Obergrenzen aus der Corona-Verordnung des Landes für Teilnehmer von Treffen und Veranstaltungen, eine einheitliche Sperrstunde und ein Alkoholverbot von 23 Uhr abends bis 6 Uhr morgens sowie eine Festschreibung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen und bei Beerdigungen. „Wir haben uns ganz bewusst für einheitliche Regeln entschieden, um einen Flickenteppich in der Region zu vermeiden und damit hoffentlich die Akzeptanz zu erhöhen“, betonte der Kreischef.
"Große Einigkeit" unter den Enzkreis-Bürgermeistern
Neulingens Bürgermeister Michael Schmidt, Sprecher der Enzkreis-Bürgermeister, betonte die Einigkeit aller Rathauschefs. Zusätzlich zur Allgemeinverfügung des Kreises hatte man sich darauf verständigt, Hallen und andere Gebäude in Gemeindebesitz nur noch für eigene und schulische Veranstaltungen sowie Vereinssport zur Verfügung zu stellen, zusätzlich im Einzelfall auch für Proben zum Beispiel von Musikvereinen. Für Vereins- und vor allem private Feste stünden diese Liegenschaften vorläufig in allen Kommunen nicht mehr zur Verfügung.
Weniger Kontakte bedeutet weniger mögliche Infektionen
OB Boch lobte die Bevölkerung für ihre Geduld und die Mitarbeit und verband dies mit dem Appell: „Nicht alles, was erlaubt ist, muss man derzeit machen.“ Jeder solle versuchen seine Kontakte um 50 Prozent zu reduzieren. 5 – 50 – 250 – so lassen sich die reduzierten Teilnehmerzahlen zusammenfassen: Ansammlungen und private Veranstaltungen von mehr als fünf Personen sind ebenso untersagt wie sonstige Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden; bei Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos wird die zulässige Teilnehmerzahl auf maximal 250 Personen beschränkt. Ausgenommen sind der engere Familienkreis analog der Landes-Verordnung sowie Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.
Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Eingeschränkt wird in Pforzheim und dem Enzkreis zudem das Nachtleben: Zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr am Morgen gilt eine Sperrzeit für Speise- und Schankwirtschaften. In dieser Zeit dürfen an Tankstellen oder in Supermärkten keine alkoholischen Getränke verkauft werden, zudem dürfen während dieser Nachtstunden auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen keine alkoholischen Getränke konsumiert werden. Konkretisiert wird die Masken-Regelung in Fußgängerzonen: Hier muss der Mund-Nasen-Schutz immer getragen werden – unabhängig davon, ob der Mindestabstand gerade eingehalten werden kann oder nicht. „Das ist eine harte Maskenpflicht, die wir auch kontrollieren werden“, betont Boch.
„Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu dämpfen“
„Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu dämpfen“, so OB und Landrat: „Wenn die Neuinfektionen durch die Decke gehen, kommen die Mitarbeiter im Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung der Kontakte nicht hinterher.“ Dann drohe eine unkontrollierte Ausbreitung. Umgekehrt „haben wir alle gemeinsam es in der Hand, die Zahlen soweit zu senken, dass die jetzt erlassenen Beschränkungen aufgehoben werden können – die Lage ist ernst, aber wir können es schaffen.“
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Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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