Maulbronns Bürgermeister Andreas Felchle erläutert Überlegungen eines vorzeitigen Rückzugs
Mitte 2023 könnte Schluss sein

Andreas Felchle, Bürgermeister von Maulbronn | Foto: ch
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MAULBRONN (ch) Mit in der jüngsten Gemeinderatssitzung geäußerten Überlegungen, eventuell schon vor Ablauf seiner vierten Amtszeit im Jahr 2024 aufzuhören, hat Maulbronns Bürgermeister Andreas Felchle aufhorchen lassen. Wir sind den damit verbundenen Spekulationen auf den Grund gegangen.

Herr Felchle, wer Sie nicht kennt, könnte sich fragen, ob Sie amtsmüde sind?
Andreas Felchle: Was ich in der letzten Gemeinderatssitzung gesagt habe im Zusammenhang mit der Verabschiedung langjähriger Kollegen, hat nichts mit „Amtsmüdigkeit“ zu tun, auch nicht mit Frust, Ärger, Zoff mit dem Gemeinderat. In Maulbronn zumindest und bei mir gibt es weder fürs eine noch fürs andere irgendwelchen Anlass. Ich habe bloß gesagt, dass auch mein Abschied allmählich näher rückt und der an diesem Mittwoch startende Gemeinderat der letzte sein wird, dem ich angehöre: Nach jetzt 27 und zum Ende der vierten Amtszeit 32 Jahren „Maulbronner Schultes“ ist es einfach gut und genug – nicht zuletzt der Demokratie zuliebe.

Was ist also der wahre Hintergrund Ihrer Überlegungen?
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet Mitte August 2024. Wenn man von da aus „zurückrechnet“, kommt man auf einen Bürgermeisterwahl-Termin im Mai 2024. Und das ist just der Monat, in dem auch das Europaparlament und die kommunalen Gremien das nächste Mal gewählt werden. Ich möchte den Maulbronnern möglichst nicht zumuten, im Mai 2024 unter Umständen an drei Sonntagen zur Wahl gehen zu „dürfen“. Und ich möchte das Maulbronner Rathaus-Team davor bewahren, bis zu drei Wahlen in einem Monat organisieren zu müssen.

Warum könnte es problematisch werden, wenn im selben Jahr ein neuer Bürgermeister und ein neuer Gemeinderat gewählt werden? Einige Gemeinderäte werden ja erfahrungsgemäß wiedergewählt und könnten für Kontinuität sorgen.
Für „problematisch“ halte ich es drittens, wenn durch die Beinahe-Zeitgleichheit der Gemeinderats- und der Bürgermeisterwahl die Bürgermeister-Kandidat(inn)en voll hinein gerieten in den Gemeinderatswahlkampf. Das sind zu größten Teilen Leute von auswärts. Die können - und müssen auch noch nicht - alle „Spezialitäten“ und Befindlichkeiten der Maulbronner kommunalpolitischen Situation kennen. Und andersherum dürfte es neuen Kandidat(inn)en für den Gemeinderat schwerer fallen, sich den Wahlbürgern gegenüber zu profilieren im Vergleich mit den Bewerbern um das Bürgermeisteramt. Ich bin so frei, zu behaupten, dass inzwischen gar nicht wenige Einwohner den Unterschied zwischen Bürgermeister- und Gemeinderatskandidat(inn)en nicht einmal realisieren würden.
Nicht unbedingt „problematisch“, aber doch eine Herausforderung ist es allemal, wenn die/der neue Bürgermeister/in quasi zeitgleich auf einen Gemeinderat trifft, der sich unter Umständen erheblich personell verändert: 2024 stehen wieder mehrere Kollegen vor der Entscheidung, ob sie nach dann 30 oder 25 Jahren nochmals antreten wollen; generell nimmt die Neigung des „Wahlvolks“ zum „Austausch“ - also zur Abwahl langjähriger Volksvertreter - zu. In Maulbronn haben wir 2019 fast die Hälfte des Gemeinderats „ausgewechselt“. Ich weiß aus der Erfahrung von fünf Gemeinderatswahlen seit 1994, dass man als Bürgermeister schon auch die Rolle eines „Integrators“ hat für die „Neuen im Team“. Ob das so einfach ist für eine(n) genauso neue(n) Bürgermeister/in?

Wovon hängt es ab, ob und gegebenenfalls für welchen Abschiedstermin aus dem Amt Sie sich entscheiden werden?
2024 ist wie gesagt auf jeden Fall Schluss. Falls ich vorzeitig in Pension gehe - und das ist die richtige Bezeichnung – bitte nicht „Amtsaufgabe“ -, dann zur Jahresmitte 2023. Dann kann Maulbronn im Frühjahr 2023, weit entfernt von Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen die/den neue(n) Bürgermeister/in bestimmen, die/der dann im Juli 2023 anfängt, zum Zeitpunkt der Gemeinderatswahl schon ein knappes Jahr „im Sattel sitzt“ und erst recht bei der Konstituierung des neuen Gemeinderats Erfahrung gesammelt hat.
Es gibt aber in der Tat ein „falls“. Auch das habe ich am 10. Juli im Gemeinderat gesagt: Sollte es just 2023/24 zu entscheidenden Weichenstellungen bei „großen“ Stadtentwicklungsthemen kommen, ziehe ich bis August 2024 durch. Beispiele: Umsetzung der - bis dahin hoffentlich erfolgten - Planung für das Schenk-Areal, Konkretisierung des Themas „Ost-Umfahrung für Maulbronn“, Einführung eines regelmäßigen Pendelverkehrs auf der Bahn-Stichstrecke zwischen Maulbronn-West und Maulbronn. Oder auch: Realisierung der Entschlammung des Tiefen Sees. Die Beispiele zwei bis vier sind im Vergleich zum ersten höchst vage. Aber man soll ja nie „nie“ sagen.

Die Fragen stellte Chris Heinemann

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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