Abschiebehaftanstalt Pforzheim
Nach Corona steigt Zahl der Abschiebungen wieder

In den Coronajahren hatte sich die Zahl der Abschiebungen fast halbiert. Grund waren die Reisebeschränkungen.  | Foto: stock.adobe.com
  • In den Coronajahren hatte sich die Zahl der Abschiebungen fast halbiert. Grund waren die Reisebeschränkungen.
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Pforzheim (dpa/lsw) Seit März 2020 war die Abschiebehaftanstalt in Pforzheim nicht mehr ausgelastet und wegen coronabedingter Reisebeschränkungen zeitweise sogar leer gewesen. Nun füllt sich die Einrichtung nach Angaben des Justizministeriums wieder und auch die Zahl der Abschiebungen steigt. Derzeit sind dort einer Sprecherin zufolge 21 Abschiebehäftlinge überwiegend aus Gambia, Tunesien und Algerien untergebracht (Stand 30. November). Insgesamt bietet die Einrichtung Platz für 51 Menschen.

Gebäude wird ausgebaut

Das Gebäude wird bereits seit geraumer Zeit ausgebaut und soll dann über 79 Haftplätze verfügen. Reise- und Flugbeschränkungen hatten in den langen Corona-Monaten dazu geführt, dass Abschiebehäftlinge entlassen werden mussten. Sie dürfen nur eine gewisse Zeit in Gewahrsam genommen werden und müssen sofort auf freien Fuß, wenn sie nicht erst abgeschoben werden können.

Rückgang von Abschiebungen während Corona

Insgesamt hatte die Coronapandemie zu einem starken Rückgang von Abschiebungen geführt: Im Jahr 2019 waren aus Baden-Württemberg noch 2.648 Menschen in ihre Heimatländer oder in das EU-Land zurückgeführt worden, in dem sie zuerst die EU betreten hatten. Im Jahr 2020 und 2021 hingegen wurde mit 1.362 beziehungsweise 1.328 Menschen nur noch ungefähr die Hälfte der Schutzsuchenden abgeschoben. Im laufenden Jahr mussten bis Ende November 1.547 Menschen zurück.

Flüchtlingsrat: Kritik an Haftbedingungen

Der Flüchtlingsrat bemängelte, dass das Land das in seinem Koalitionsvertrag gegebene Versprechen eines Runden Tisches zum Thema Abschiebehaft noch nicht eingelöst habe. Außerdem erinnere die Pforzheimer Abschiebeeinrichtung, eine ehemaliges Jugendgefängnis, immer noch viel zu sehr an eine Haftanstalt. Er verwies erneut auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demzufolge Migranten nicht wie Gefangene untergebracht werden dürfen.
Auch seien die Insassen in Pforzheim in ihrer Religionsfreiheit und dem Zugang zur Seelsorge eingeschränkt und die Besuchszeiten zu streng geregelt.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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