Inzidenz im Enzkreis wieder dreimal hintereinander über 100
„Notbremse“ aus Corona-Verordnung greift erneut
Enzkreis (kn) Laut Landesgesundheitsamt wurde am Montag, 12. April, im Enzkreis mit 130,8 am dritten Tag in Folge der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Damit greift – nachdem erst vor einigen Tagen Lockerungen in Kraft getreten waren – wieder die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für diesen Fall vorgesehene so genannte Notbremse. Sie tritt am Mittwoch, 14. April, in Kraft.
Was ändert sich durch die „Notbremse“?
Ab Mittwoch darf bis auf Weiteres der Einzelhandel im Enzkreis kein „Click&Meet“ mehr, sondern nur noch „Click&Collect“ (das Abholen von vorher online bestellter Ware) anbieten. Museen und Galerien sowie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- oder Sonnenstudios müssen leider wieder komplett schließen; nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Auch Friseure dürfen geöffnet bleiben. Ihre Pforten schließen müssen dagegen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf-, Reit- oder Tennisplätzen bleibt erlaubt, ebenso Individualsport mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person. Musikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
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Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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