"Kliniken im Vorfeld nur lückenhaft informiert"
RKH Gesundheit befürchtet volle Notaufnahmen durch Poolärzte-Urteil

Das Bundessozialgericht hat am 24. Oktober ein Urteil erlassen, das eine spürbare Auswirkung auf die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten haben wird. | Foto: VILevi - stock.adobe.com
  • Das Bundessozialgericht hat am 24. Oktober ein Urteil erlassen, das eine spürbare Auswirkung auf die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten haben wird.
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Region (red) Das Bundessozialgericht hat am 24. Oktober ein Urteil erlassen, das eine spürbare Auswirkung auf die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten haben wird. Das teilt die RKH Gesundheit mit, zu der auch die Rechbergklinik Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal gehören.

"Poolärzte" decken rund 40 Prozent der Bereitschaftsdienstzeiten ab

Bislang konnten demnach Ärztinnen und Ärzte freiberuflich, also auf selbständiger Basis, im Bereitschaftsdienst der Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegen ein von dieser bezahltes Entgelt tätig sein. Diese freiwillig mitarbeitenden Ärztinnen und Ärzte, darunter auch viele Ärzte im Ruhestand oder Klinikärzte, werden auch als „Poolärzte“ bezeichnet. Nach Schätzung der KV Baden-Württemberg decken sie rund 40 Prozent der Bereitschaftsdienstzeiten im Land ab.

Poolärzte nun abhängig beschäftigt

Durch die aktuelle, höchstrichterliche Entscheidung werden sie ab jetzt als abhängig Beschäftigte eingestuft und unterliegen somit der Sozialversicherungspflicht. Die KV reagiert auf dieses Urteil und beendet mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärzte. Dies wiederum hat zur Folge, dass sie die Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxen einschränken muss und bei manchen Notfallpraxen sogar eine Teil- oder Gesamtschließung vornehmen wird, da die niedergelassenen Ärzte die Notfallzeiten nicht alleine abdecken können. Diese Entscheidungen werden spürbare Folge für die Notfallversorgung der Bevölkerung haben.

Patienten müssen sich auf neue Öffnungszeiten einstellen

Bislang werden leichtere Notfälle tagsüber durch die Arztpraxen, ab dem Abend und am Wochenende durch die KV-Notfallpraxen behandelt. „Wir appellieren an die Patientinnen und Patienten sich auf die neuen Öffnungszeiten einzustellen, wenn sie den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen müssen. Die Notaufnahmen in den Kliniken sind für schwer erkrankte Notfallpatienten zuständig“, sagt Dr. Karsten Braun, Vorstand der KV Baden-Württemberg. Für Notfallpatienten sei auch außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxen der ärztliche Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 116117 gewährleistet.

"Kliniken wurden im Vorfeld nur lückenhaft informiert"

Die Kliniken, so auch die Kliniken der RKH Gesundheit in den drei Landkreisen Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe, schlagen indessen Alarm. Sie befürchten durch die Einschränkung der Bereitschaftsdienstzeiten und die (Teil-)Schließungen der Notfallpraxen ein erhöhtes Aufkommen an Patientinnen und Patienten in den Kliniknotaufnahmen. „Es hat uns überrascht, dass die Kassenärztliche Vereinigung so hart reagiert und ohne Vorankündigung der Kliniken, die die Notaufnahmen betreiben, die Bereitschaftsdienstzeiten reduziert und manche Notfallpraxen sogar teilweise oder ganz schließt. Immerhin ist die KV zur Organisation des Notdienstes durch den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag verpflichtet. Obwohl die Thematik der KV schon länger bekannt ist, wurden die Kliniken von der KV im Vorfeld nur lückenhaft informiert“, sagt Prof. Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer der RKH Gesundheit.

Teilschließungen oder reduzierte Öffnungszeiten

Im Landkreis Ludwigsburg ist die Notfallpraxis in Bietigheim-Bissingen von einer Teilschließung und in Ludwigsburg von einer Reduzierung der Öffnungszeiten am Wochenende betroffen. Im Enzkreis ist die Notfallpraxis in Mühlacker von einer Teilschließung und im Landkreis Karlsruhe die Notfallpraxis in Waghäusel-Kirrlach von einer kompletten Schließung betroffen. Obwohl die leichten Notfälle der Notfallpraxen nicht in einer Klinik versorgt werden müssen, rechnen die Kliniken durch den eingeschränkten Dienst der KV-Notfallpraxen nun mit einem höheren Andrang in den Kliniknotaufnahmen.

"Versorgung der Notfallpatienten ist gesichert"

„Die Versorgung der Notfallpatienten in den drei Landkreisen ist gesichert. Die Bürgerinnen und Bürger müssen aber mit längeren, zum Teil mehrstündigen Wartezeiten rechnen, da wir als Klinik jetzt auch die Versorgung leichter Notfälle sicherstellen müssen, aber auch die Pflicht haben, primär die von den Rettungsdiensten gebrachten schweren Notfälle zu versorgen“, so Martin weiter. Die Kliniken der RKH Gesundheit rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, bei leichteren Notfällen dennoch wie bisher auf den Hausarzt oder außerhalb der Praxisöffnungszeiten auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 zuzugehen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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