„Wir schneiden nicht einfach drauflos“
Straßenmeisterei startet Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern

Sie schneiden nicht einfach munter drauflos, sondern aus gutem Grund und sehr gezielt: Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, die für die Pflege des Grüns an den Kreis- und Landesstraßen verantwortlich sind.
 | Foto:  Enzkreis; Heinrich Elwert
  • Sie schneiden nicht einfach munter drauflos, sondern aus gutem Grund und sehr gezielt: Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, die für die Pflege des Grüns an den Kreis- und Landesstraßen verantwortlich sind.
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Region (enz) Immer wieder fragen Bürgerinnen und Bürgern: „Muss das wirklich sein?“, wenn die Mitarbeiter der gemeindlichen Bauhöfe und der Straßenmeisterei des Enzkreises entlang von Straßen die Sträucher, Hecken und Bäume zurückschneiden. „Was auf den ersten Blick zu radikal wirken mag, ist bei genauerer Betrachtung eine erforderliche Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahme“, erläutert dagegen Tobias Gerweck von der Straßenmeisterei.

Pflege von Bäumen und Büschen an 525 Streckenkilometern 

„Bevor wir loslegen, schauen wir, ob, wann und in welchem Umfang eine Maßnahme verhältnismäßig und erforderlich ist“, sagt Gerweck. Dabei würde in jedem Einzelfall die Verkehrs- und Arbeitssicherheit gegen Umwelt- und Naturschutz abgewogen. Auch Lärm- und Sichtschutz würden berücksichtigt. „Wir schneiden nicht einfach munter drauflos; im Gegenteil: Wir schneiden aus gutem Grund und sehr gezielt“, fasst Gerweck zusammen. Er und die bei der Straßenmeisterei beschäftigten Straßenwärter sind für die Pflege von Bäumen und Büschen an den 525 Streckenkilometern von Kreis- und Landesstraßen verantwortlich.

Intensivbereich wird öfter geschnitten

Bei dem, was entlang dieser Straßen wächst, werde unterschieden zwischen Intensiv- und Extensivbereich. „Das ist ausschlaggebend für die Frage, wie oft wir dort Pflegemaßnahmen durchführen“, so der Fachmann. Zum Intensivbereich gehören Flächen, deren Bewuchs aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Wasserabflusses überwiegend niedrig und dicht zu halten sind, beispielsweise Bankette, Gräben, Mittelstreifen oder Rastplätze. Die Pflege im Extensivbereich, zum Beispiel an Böschungen, folgt laut Gerweck standardisierten Plänen, mit denen die Einhaltung ökologischer Mindeststandards ebenso wie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Hier werden beispielweise straßennahe Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft oder Sichtfelder freigehalten.

Bei etwa fünf Prozent der zu pflegenden Flächen handelt es sich um sogenannte Auswahlflächen: Bei ihnen steht der ökologische Wert etwa als Rückzugs- und Lebensraum für Pflanzen und Tiere oder als Baustein der Biotopverbundkonzepte im Vordergrund. Für diese Flächen werden mit Hilfe von Fachleuten aus dem Naturschutz. individuelle Pflegekonzepte entwickelt.

Von Oktober bis März

„Planbare größere Maßnahmen wie Baumfällungen oder Heckenschnitte sind grundsätzlich nur in der vegetationsarmen Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. März erlaubt“, betont Tobias Gerweck. Im Sommer dürften nur Maßnahmen zur Kronenpflege oder Pflegeschnitte zum Erhalt von alten Obstbäumen durchgeführt werden. „Ab Ende Februar werden wir also wieder seltener beim Baum- oder Strauchschnitt an den Straßenrändern zu sehen sein. Dafür widmen wir uns dann verstärkt unseren anderen Aufgaben wie der Beseitigung von Straßen- und Unfallschäden oder der Reinigung von Leitpfosten, Verkehrszeichen und Entwässerungsanlagen.“

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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