Veterinäramt sucht Geflügelhalter, die seit Anfang März Tiere zugekauft haben
Vogelgrippe nach Baden-Württemberg eingeschleppt
Enzkreis (enz) Am 24. März hat das Ministerium Ländlicher Raum informiert, dass die Vogelgrippe nach Baden-Württemberg eingeschleppt wurde. Quelle sind Junghennen aus einem Seuchenbetrieb in Nordrhein-Westfalen, die an etwa 60 Kleinhaltungen verkauft wurden. Im Enzkreis sind bislang noch keine Fälle aufgetreten. Um das Auftreten der Krankheit zu erkennen und ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern, sollen sich Geflügelhalter, die seit dem 1. März Tiere aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zugekauft haben, umgehend telefonisch unter 07231 308-9401 oder per E-Mail an Veterinaeramt@enzkreis.de beim Landratsamt melden. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Hoch ansteckende Krankheit
„Die Krankheit ist hoch ansteckend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Bestände und Hobbyhaltungen, vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet“, betont Dr. Daniel Sailer und verweist auf die Homepage des Enzkreises. Unter www.enzkreis.de/Vogelgrippe sind Maßnahmen für die Sicherheit und eine Vorlage für ein Geflügel-Bestandsregister, das die Tierhalter führen müssen, zu finden.
Unabhängig von Bestandsgröße ist Geflügelhaltung meldepflichtig
Unabhängig von der Größe des Bestandes ist jeder Halter von Enten, Puten, Gänsen, Fasanen, allen Arten von Hühnern sowie von Tauben, Wachteln und Laufvögeln verpflichtet, vor Beginn die Tätigkeit dem Veterinäramt anzuzeigen. Auch dafür steht auf der Homepage (Stichwort „Tierhalterantrag“) ein Formular bereit. „Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für uns unerlässlich, einen Überblick über Anzahl und Art der Geflügelhaltungen im Kreis zu gewinnen“, betont Sailer.
Übertragung über Lebensmittel auf Menschen ist unwahrscheinlich
Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch Influenza-Viren hervorgerufen wird. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt jedoch als unwahrscheinlich: „Für die Möglichkeit einer Infektion durch rohe Eier oder Fleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege“, betont Dr. Linda Koiou, Leiterin des Verbraucherschutz- und Veterinäramts. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelfleisch solle jedoch immer geachtet werden.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zu erheblichen Tierverlusten führen kann und deshalb staatlich bekämpft wird. Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für wenig potentiell krankmachende Formen. Diese Viren können sich bei Wirtschaftsgeflügel wie Hühnern und Puten zur hoch-pathogenen sogenannten klassischen Geflügelpest verändern. Dabei handelt es sich um eine besonders schwere Verlaufsform mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7.
Verluste in Geflügelbeständen beim Veterinäramt melden
Sollten in Geflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden erhöhte Verluste auftreten, sind Tierhalter in jedem Fall zur Anzeige verpflichtet, wie Dezernent Sailer hervorhebt: „In kleinen Beständen bis zu 100 Vögeln sind das schon drei tote Tiere, bei größeren rechnet man mit mehr als zwei Prozent.“ Eine Meldepflicht gelte auch, wenn die Legeleistung oder Mastleistung der gehaltenen Tiere sinke. Darüber hinaus müssen Geflügelhalter Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge führen, aus denen Name und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers und weitere Daten ersichtlich sind.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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