Recht auf Leistung
Wenn der Urlaub zum Streitfall wird

- Frust statt Ferienstart: Wenn Flüge ausfallen oder stark verspätet sind, wird der Urlaub schnell zur Geduldsprobe.
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Region (txn). Der langersehnte Urlaub soll eigentlich Erholung bringen – doch wenn Flüge ausfallen, Hotels nicht halten, was sie versprechen oder Reiseveranstalter Leistungen kürzen, wird die schönste Zeit des Jahres schnell zum Streitfall. Viele Reisende wissen dann nicht, welche Rechte ihnen zustehen – oder scheuen den Gang vor Gericht aus Kostengründen.
Verordnung sichert Entschädigungen zu
Jährlich werden in Deutschland über 125.000 Klagen gegen Fluggesellschaften eingereicht. Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen zählen zu den häufigsten Ursachen. Grundlage ist die EU-Verordnung 261/2004, die finanzielle Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zusichert, abhängig von Flugstrecke und Wartezeit. Doch viele Airlines verweigern die Zahlung und berufen sich auf außergewöhnliche Umstände.
„Wer seine Ansprüche durchsetzen will, braucht oft juristische Unterstützung“, sagt Clemens Cichonczyk von der Itzehoer Rechtsschutz Union. „Dabei geht es nicht nur um die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung bietet auch eine telefonische Erstberatung – und das natürlich rund um die Uhr.“
Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent
Am Urlaubsort selbst kann es auch zu Auseinandersetzungen kommen. Lärm, Hygienemängel oder nicht erbrachte Leistungen berechtigen laut Frankfurter Tabelle zu Preisnachlässen von bis zu 50 Prozent. Doch um diese durchzusetzen, müssen Betroffene ausreichende Beweise sammeln und notfalls auch klagen. Sogar nach der Reise sind Konflikten möglich – beispielsweise, wenn die Mietkaution für eine Ferienwohnung nicht erstattet wird. Auch hier kann eine Rechtsschutzversicherung die entscheidende Hilfe sein, zumal viele Tarife mittlerweile auf kurzfristige Bedarfssituationen ausgerichtet sind – täglich kündbar, ohne Wartezeiten.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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