CDU-Fraktion in Walzbachtal drängt auf einen Ergänzungsbeschluss im Gemeinderat
Bestandsschutz für Hortbetreuung gefordert
WALZBACHTAL (ch) Im Konflikt um die Einführung von Aufnahmekriterien für Horte, Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung in Walzbachtal hat sich die Gemeinderatsfraktion der CDU mit der Forderung nach Bestandsschutz unter bestimmten Voraussetzungen zu Wort gemeldet. Wie berichtet, hatte der jüngste Gemeinderatsbeschluss zur Einführung restriktiver Aufnahmekriterien unter den betroffenen Eltern für erhebliche Unruhe gesorgt.
Gespräche zwischen allen Beteiligten
Inzwischen wurden nach Aussage des stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Tino Villano unter „Federführung“ der Verwaltung zwischen den Elternbeiräten, den Hortleitungen, den Fraktionsvorsitzenden, den Mitgliedern des Kindergartenkuratoriums sowie der Rathausführung eine Reihe von Gesprächen geführt. Das Auftaktgespräch am Montag vor einer Woche sei „in beidseitiger Wahrnehmung sehr positiv, sachlich und ergebnisorientiert“ verlaufen, heißt es in einer von Villano verbreiteten Mitteilung.
Verständnis für Angst der Eltern
Befürchtungen, einen zugesagten Platz zu verlieren, obwohl die Kriterien erfüllt werden, seien beseitigt worden. Hier gelte ein Bestandsschutz. „Die Angst der Eltern, einen Hortplatz zu verlieren, weil jemand einen höheren Bedarf hat, können wir nachvollziehen“, so der Fraktionsvize, der auch Mitglied im Kindergartenkuratorium und der AG Bedarfsplanung ist. Dies sei auf einem Elternabend in den Horten auch seitens des Rathauses kommuniziert worden.
CDU verteidigt Aufnahmekriterien
Nach dem Gemeinderatsbeschluss hatte die Elternbeiratsvorsitzende der Grundschule Wössingen, Nadine Erlenmaier, gegenüber der Brettener Woche/kraichgau.news die beschlossenen Aufnahmekriterien grundsätzlich infrage gestellt. Dagegen wendet sich die CDU. „Aus Sicht der CDU-Fraktion sind die Kriterien richtig“, heißt es in der Mitteilung. “Inhaltlich wird es keine Änderungen der Kriterien geben“, so Tino Villano. Diese werden nach seinen Worten auch seitens Elternbeiräten und Hortleitungen akzeptiert.
Forderung nach befristetem Bestandschutz
„Wir fordern allerdings weiterhin einen befristeten Bestandsschutz bis September 2021 der bisher im Hort befindlichen Kinder zur schrittweisen Einführung“, so Villano weiter. „Damit verschaffen wir den betroffenen Eltern Zeit, alternative Lösungen zu finden, sollten sie nicht den Kriterien entsprechen.“ Das sei „fair und sozial gerecht”, betont der Fraktionsvize und fügt hinzu: “Die CDU erwartet daher vom Rathaus, dass ein Ergänzungsbeschluss mit der Bestandsregelung erarbeitet wird und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen verabschiedet werden kann.”
Zwei Arten Bestandsschutz
Genau genommen solle es zwei Arten von Bestandsschutz geben, erläutert der Fraktionsvize auf Nachfrage. Neben dem genannten bis September 2021 befristeten sollten auch diejenigen Kinder in seinen Genuss kommen, die in Zukunft einmal nach den neuen Kriterien aufgenommen worden seien. Deren Eltern müssten sich dann nicht jedes Jahr neu um einen Betreuungsplatz bewerben, sondern lediglich einmal jährlich eine aktuelle Arbeitsbescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen.
Bemühen um verlässliche Politik
“Wir bemühen uns vor Ort um eine sachgerechte, zukunftsweisende und verlässliche Politik”, betont Tino Villano, In den letzten 16 Jahren sei das Angebot der Kinderbetreuung unter der CDU Führung zuverlässig und zukunftsweisend trotz hoher Kosten ausgebaut worden. Die Kinderbetreuung sei weiterhin ein wichtiger Aspekt, für den die CDU Walzbachtal mit Verlässlichkeit stehe. Die derzeitige Situation in den Einrichtungen sei allerdings räumlich und personell angespannt, so dass die zukünftige Vergabe der Plätze stärker bedarfsorientiert erfolgen solle.
Kein Abbau von Kapazitäten
Dies war laut CDU auch der ausdrückliche Wunsch der Horte. Das Rathaus habe dafür in einem ersten Schritt gemeinsam mit den Hortleitungen Aufnahmekriterien entwickelt. Damit sollten aber keine vorhandenen Kapazitäten abgebaut werden. Der Gemeinderatsbeschluss beinhalte verschiedene Kriterien, die erfüllt werden müssten, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf festzustellen. Der Entwurf sei den Hortleitungen bereits im November 2019 zur Kommentierung zugeschickt worden. „Die Leitungen hatten den Auftrag, dies mit den Elternbeiräten zu besprechen“, so die Mitteilung. Auch allen Fraktionen sei der Entwurf zur Kommentierung zugeschickt worden.
Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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