Bausteine zur Energieeffizienz im Altbau
Modernisieren mit unabhängiger Beratung
(DJD). Die Debatten um das neue Heizungsgesetz haben viele Immobilienbesitzer verunsichert. Zugleich wurde der Fokus beim Thema energetische Modernisierung stark auf die Wärmeerzeugung reduziert, sodass andere, ebenso wichtige Aspekte eher ins Hintertreffen geraten sind. Denn eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien alleine macht das Haus nicht zwangsläufig klimafreundlich und energieeffizient. "Wer sein Eigenheim langfristig fit für die Energiezukunft machen will, sollte alle Bausteine zur Energieeffizienz beachten", empfiehlt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).
Die Energieberatung: Pflicht bei Kauf und Sanierung
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine Pflicht zur Energieberatung verankert, wenn ein Haus gekauft oder umfangreicher modernisiert wird. Basisberatungen bieten verschiedene Institutionen, zum Beispiel die Verbraucherzentralen, kostenlos an. Wer sich mehr Klarheit und Unterstützung bei der Vorbereitung und Planung von Modernisierungen wünscht, sollte zusätzliche, unabhängige Beratungen etwa von einem BSB-Bauherrenberater in Anspruch nehmen. Unter www.bsb-ev.de gibt es Adressen und viele weitere Infos zu Neubau und Altbau. Gemeinsam mit dem Berater können Bausteine zur Energieeffizienz geplant werden. Bei begrenztem Budget kann der Sachverständige auch Rat geben, wie ein längerfristiger Modernisierungsfahrplan aussehen könnte.
Die Gebäudehülle: Große Schwachstellen in vielen Altbauten
Zu den wichtigsten Maßnahmen in unsanierten Häusern gehört die Gebäudehülle. Unzureichend gedämmte Dächer und Außenwände sowie alte Türen und Fenster sind echte Energiefresser und führen unabhängig von der verbauten Heiztechnik zu hohen Energiekosten. Bei größeren Renovierungsarbeiten, die 10 Prozent der Gebäudehülle oder mehr betreffen, gibt es sogar eine Pflicht, die entsprechenden Teile auf einen modernen Energiestandard nach GEG zu bringen.
Die Heizung: Keine Austauschpflicht
Im neuen Heizungsgesetz gilt eine Pflicht zum Austausch der Heizanlage nur dann, wenn die alte Heizung irreparabel havariert. Ansonsten darf sie weiterbetrieben und auch instand gesetzt werden. Wenn ein Austausch unvermeidlich ist, greift keine "Wärmepumpenpflicht", wie häufig kolportiert wurde. Es gibt längere Übergangsfristen, in denen zum Beispiel eine gebrauchte fossile Heizung eingesetzt werden darf. Je nach Region und Umständen bieten sich weitere Alternativen wie Anschlüsse an Nah- und Fernwärmenetze, Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können, oder Holzheizungen. Was im Einzelfall sinnvoll ist und zum Haus passt, sollte mit unabhängiger Beratung geklärt werden.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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